Was passiert wenn der Mandant stirbt?
Stirbt der Mandant, so setzt sich im Zweifel das Mandatsverhältnis des Rechtsanwalts mit dem Erben des Mandanten fort (§ 672 Satz 1 BGB). Dies gilt insbesondere für das Mandat, einen laufenden Prozess zu führen. Eine Prozessvollmacht besteht weiter fort (§ 86 ZPO).
Was passiert wenn der Beklagte verstirbt?
Stirbt eine Partei während eines laufenden Rechtsstreits (in erster oder zweiter Instanz), so wird dieser mit dem Tod unterbrochen, § 239 Abs. 1 ZPO. Der Erbe hat das Recht, den Rechtsstreit aufzunehmen und fortzuführen. War die Partei anwaltlich vertreten, so tritt die Unterbrechung nur auf Antrag ein, § 246 Abs.
Was kann ich tun wenn ich nicht zufrieden bin mit meinem Anwalt?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Anwalt nicht nach Ihren Anweisungen vorgeht, sondern etwas ganz anderes macht, sollten Sie ihn darauf hinweisen und ihn um eine Erklärung bitten. 6. Was kann ich tun, wenn ich mit meinem Anwalt nicht zufrieden bin? Zunächst einmal sollten Sie versuchen, die Sache mit Ihrem Anwalt zu klären.
Kann der Anwalt nicht mehr für sie tätig werden?
Der Anwalt darf dann nicht mehr für Sie tätig werden! Aber Vorsicht bei der Mandatskündigung: Es kann sein, dass der Anwalt trotzdem einen vollständigen Gebührenanspruch gegen Sie hat, obwohl die Sache vielleicht noch nicht abgeschlossen ist.
Wie kann ich meinen Anwalt geltend machen?
Tut er das nicht und verursacht dadurch einen Schaden, können Sie diesen Ihrem Anwalt gegenüber geltend machen. Zudem können Sie Ihren Anwalt beim Standesgericht des kantonalen Anwaltsverbands anzeigen, da sein Vorgehen Standesrecht verletzt. Ich habe der Anwältin das Mandat gekündigt.
Warum kümmert sich mein Anwalt nicht mehr um meinen Fall?
„Mein Anwalt kümmert sich nicht mehr um meinen Fall!“ – Dieses Argument reicht bei einer Klage gegen den eigenen Rechtsanwalt leider nicht aus. In Sachen Anwaltshaftung ist eine Anspruchsgrundlage nur schwer zu erwirken. Im Anwaltshaftungsrecht kommt es auf eine stichfeste Beweissammlung an, denn der Mandant steht in der Beweispflicht.