Was braucht man um eine Hausverwaltung zu gründen?
Noch immer kann also jede*r in Deutschland eine Hausverwaltung gründen, solange folgende Voraussetzungen erfüllt sind: eine Berufshaftpflichtversicherung. regelmäßige Weiterbildung (20 Stunden in drei Jahren) Nachweis über die eigene Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
Wer hat Stimmrecht bei Eigentümerversammlung?
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat jeder Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung eine Stimme – auch dann, wenn ihm mehrere Wohnungen gehören. Abweichungen von diesem sogenannten Kopfstimmenrecht können in der Teilungserklärung festgelegt werden.
Wer bestimmt den beiratsvorsitzenden?
Wohnungseigentümer sollten darauf achten, dass die Amtszeiten von Verwalter und Beirat verschieden sind. So kann etwa der Beiratsvorsitzende oder dessen Vertreter eine Eigentümerversammlung einberufen, wenn die Bestellung des amtierenden Verwalters ausgelaufen und noch kein neuer Verwalter vorhanden ist.
Was braucht man um Hausverwalter zu werden?
Idealerweise absolvieren Sie eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder ein Studium mit einem entsprechenden Schwerpunkt. Dann haben Sie gute Chancen, von einer Firma für Immobilienverwaltungen angestellt zu werden. Aber auch ohne Ausbildung oder Studium können Sie zum Hausverwalter werden.
Wann muss zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?
Nach dem bisherigen Rechtsstand betrug die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens zwei Wochen. Gemäß der Neufassung des § 24 Abs. 3 WEG ist nun mit einer Frist von mindestens drei Wochen, abgesehen von Fällen besonderer Dringlichkeit, zu laden.
Wer bestimmt den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats?
Von den gewählten Wohnungseigentümer*innen wird eine zur Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats und einer zu deren Stellvertreter*in bestimmt. Die Bestimmung kann entweder direkt von der Eigentümerversammlung vorgenommen werden, kann aber auch den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats selbst überlassen werden.
Wie wird ein Verwaltungsbeirat gewählt?
Wenn sich in der Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Wahl findet, bestimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft, wie der Beirat gewählt wird. Die Gemeinschaft beschließt, ob die Wahl geheim oder offen, schriftlich oder per Handzeichen durchgeführt wird. Wahlberechtigt sind alle Eigentümer.