Was passiert mit Risikolebensversicherung nach Scheidung?
Die Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt, auch wenn beide Partner gleichzeitig versterben. Hinterbliebene erhalten dann nur einmalig eine Zahlung. Sofern dem beide Partner zustimmen, kann eine verbundene Risikolebensversicherung bei einer Scheidung oder Trennung einfach gekündigt werden.
Was passiert mit der Lebensversicherung bei Trennung?
Hatte der eine Ehepartner die Lebensversicherung bereits vor der Ehe, so wird entsprechend allein der Anteil im Zugewinnausgleich berücksichtigt, welcher in der Ehe entstanden ist. Falls beide Partner eine eigene Lebensversicherung haben, werden diese gegeneinander aufgerechnet.
Kann der Ehepartner als Begünstigter in der Versicherung eingetragen werden?
In der Regel wird der Ehepartner des Versicherungsnehmers als Begünstigter in der Versicherung für den Todesfall eingetragen sein. Eine Eintragung des Ehegatten als Begünstigten der Versicherung könnte insofern problematisch sein, da die Versicherungspolice in diesem Punkt nicht mehr in jedem Fall abänderbar ist.
Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und seinen Ehepartner benannt?
Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme. Die vorgenannten Automatismen greifen in 99% der Fälle reibungslos und ohne weitere Schwierigkeiten.
Wie erhält der überlebende Ehegatte das Vermögen des Erblassers?
Der überlebende Ehegatte erhält mit dem Erbfall ganz oder zumindest in Teilen das Vermögen des Erblassers. Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme.
Warum passen Versicherte nicht auf die Lebensversicherung?
Passen Versicherte beim Bezugsrecht der Lebensversicherung nicht auf, droht Ärger. Denn ist der Bezugsberechtigte nicht eindeutig festgelegt, bekommt allzu schnell der Falsche das Geld der Versicherung. Wenn etwa als Begünstigter trotz Scheidung noch immer der Ex-Partner eingetragen ist, sieht es für den neuen Angetrauten düster aus.