Kann ein Elternteil das Kind alleine vertreten?
Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. (2) Der Vater und die Mutter können das Kind insoweit nicht vertreten, als nach § 1795 ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist.
Wer ist der gesetzliche Vertreter des Kindes?
Die Eltern als gesetzliche Vertreter. Die Regelung, dass Eltern die gesetzlichen Vertreter für ihr minderjähriges Kind sind, ergibt sich aus §§ 1626, 1629 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]. Nach § 1626 Absatz 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen.
Wann ist ein Kind Unterschriftsberechtigt?
Bei Kindern unter 15 Jahren gibt es bisher keine eindeutige Rechtslage im Hinblick auf die Unterschrift. Den Behandlungsvertrag schließen Sie bei diesen Patienten nämlich mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ab, die deshalb streng genommen allein zur Unterschrift auf dem Rezept berechtigt sind.
Was bekommt der Elternteil von einem Testament?
Jeder Elternteil bekommt also die Hälfte dessen, was den Eltern zufällt. Ein Testament muss das Kind dafür nicht gemacht haben. Das Kind kann aber durch ein Testament jemand anderen zum Erben bestimmt haben. In diesem Falle steht den Eltern ein Pflichtteilsrecht zu.
Wie hoch ist der Freibetrag für einen Elternteil?
Ein Elternteil kann also jedem seiner Kinder 400.000 Euro steuerfrei vererben. Bei Ihrem ersten Fall, wenn also Eltern ihre Kinder beerben, gilt derselbe günstige Steuersatz. Der Freibetrag ist jedoch nur halb so hoch, beträgt also 200.000 Euro für jeden Elternteil.
Sind die eigenen Eltern oder Großeltern daran beteiligt?
Und sind gar die eigenen Eltern oder die Großeltern daran beteiligt, muss noch ein sogenannter Ersatzpfleger eingeschaltet werden. Mit Eintritt der Volljährigkeit, also ab dem 18. Geburtstag, wird Ihr Kind voll geschäftsfähig. Es nimmt wie jeder andere Erwachsene am Rechtsverkehr teil.
Wie hoch ist der Freibetrag für den Erbfall der Eltern?
Nach dem Erbschaftsteuergesetz beträgt der Freibetrag für Kinder für den Erbfall der Eltern 400.000 Euro. Gilt dieser Freibetrag bereits bei dem erstverstorbenen Elternteil oder dann zunächst zur Hälfte?