Was ist Voraussetzung für einen Gläubigerverzug?
Voraussetzung für einen Gläubigerverzug ist, dass der Schuldner sowohl zu einer Leistung berechtigt ist und andererseits auch die Möglichkeit hat, die Leistung zu erbringen. Die Leistungsberechtigung des Schuldners setzt entsprechend § 271 Abs. 3 BGB eine bestehende Leistungspflicht voraus.
Was kann der Gläubiger in der Schweiz betreiben?
Dass heisst, in der Schweiz kann jeder jeden jederzeit betreiben. Einfach so! Muss der Gläubiger den Schuldner vor einer Betreibung mahnen? Nein, rechtlich ist dies nicht nötig. Ein Gläubiger kann einen Schuldner auch ohne vorgängige Mahnung betreiben.
Kann der Gläubiger mit Gericht drohen?
Sollte der Gläubiger mit Gericht drohen, müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen. Sie sind von Ihrer Restschuld befreit und der Gläubiger kann seine Forderung nicht durchsetzen. Forderungen von Gläubigern, die Ihnen gegenüber während des Insolvenzverfahrens neu entstanden sind, sollten Sie bezahlen.
Wie kann ich als Gläubiger sein Risiko minimieren?
Als Gläubiger sein Risiko minimieren. Das Risiko kann von Auftraggebern von Waren und Dienstleistungen reduziert werden, in dem sie ganz gezielt einen vertrauenswürdigen Auftragnehmer suchen. So achtet ein Besteller im Internet beispielsweise auf den Ruf des Unternehmens und auf ein Gütesiegel.
Kann der Gläubiger zur Entgegennahme der Leistung verklagt werden?
Zwar gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung, wonach der Gläubiger zur Entgegennahme der Leistung des Schuldners verpflichtet ist. Er kann diesbezüglich vom Schuldner weder auf Mitwirkung noch auf Duldung verklagt werden.
Ist die Mitwirkung des Gläubigers erforderlich?
Denn in den meisten Schuldrechtsverhältnissen ist die Mitwirkung des Gläubigers erforderlich, damit ein Schuldner seine Leistung erfüllen kann. Zwar gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung, wonach der Gläubiger zur Entgegennahme der Leistung des Schuldners verpflichtet ist.
Kann ich den Abtretungsvertrag in Kopie sehen?
Stellen Sie sicher, dass Sie den Abtretungsvertrag zumindest in Kopie sehen oder ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des ursprünglichen Gläubigers in Ihren Unterlagen haben, mit dem dieser Ihnen die Abtretung anzeigt. Oft werden dann nämlich nur die rudimentärsten Unterlagen vom ursprünglichen Gläubiger an den neuen weitergereicht.