Was benötigt man für eine Erbschaft gemacht?
Wenn man eine Erbschaft gemacht hat, benötigt man Informationen über die Zusammensetzung des Erblasservermögens. Beim Sammeln der Informationen ist der Erbe im Wesentlichen auf sich selber angewiesen. Insbesondere helfen einem hierbei staatliche Behörden, so zum Beispiel das Nachlassgericht,…
Wie kann man eine Erbschaft ausschlagen?
Niemand ist gezwungen, eine Erbschaft anzutreten. Wenn man mit der Erbschaft nichts zu tun haben will, kann man die Erbschaft mit Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Man kann die Erbschaft allerdings nach § 1944 BGB nur binnen einer Frist von sechs Wochen ausschlagen.
Wie fordern wir einen Erbschein an?
Oft fordern Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt nach einem Erbfall einen solchen Erbschein an, um zu klären, wer Erbe geworden ist. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat, dann benötigen die Erben zum Nachweis ihrer Rechtsstellung in der Regel keinen Erbschein.
Wie profitieren sie von der Erbschaftssteuer?
Jeder Miterbe erhält nach Abzug aller Verbindlichkeiten seinen prozentualen Anteil am Nachlass. Der Staat möchte ebenfalls von dem profitieren, was der Erblasser angesammelt hat. Darum zahlen Sie nach Abzug eines Freibetrages auf alle Vermögenswerte Erbschaftssteuer.
Wie sollte man als Erbe die Rechtsnachfolge des verstorbenen vermeiden?
Wer als Erbe die Rechtsnachfolge des Verstorbenen antritt, muss sich zur Vermeidung von Nachteilen unverzüglich mit zahlreichen rechtlichen Fragen beschäftigen. Die wichtigsten und in der Praxis für einen Erben immer wieder auftauchenden Problemstellen sind nachfolgend zusammengefasst.
Hat jeder gesetzliche Erbe einen höheren Erbteil?
Jeder gesetzliche Erbe hat seit 2010 einen Anspruch auf einen höheren Erbteil, wenn er den Erblasser gepflegt hat. Auch dann, wenn er nicht auf eine berufliche Tätigkeit verzichten musste, um diese Pflegeleistungen erbringen zu können.
Wann muss die Hälfte der Erbschaft herausgegeben werden?
Erst ab der Wohlverhaltensphase, muss nur noch die Hälfte der Erbschaft herausgegeben werden. (Es muss also immer daran gedacht werden, dass bei Ausschlagung der Erbschaft, die nächsten Abkömmlinge oder Verwandten erben und somit auch Schulden erben können.