Was ist die Rechtsfolge der Vollmacht uber den Tod hinaus?

Was ist die Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus?

2.Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist es, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben vertritt. Wenn der Beauftragte auf Grund ihm bekannter Umstände davon ausgehen muss, dass das Auftragsverhältnis den Erben unbekannt ist, muss er sie informieren.

Wie erlischt der Auftrag durch den Tod des Bevollmächtigten?

Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. Danach geht das Gesetz davon aus, dass ein Auftrags- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnis „im Zweifel“ mit dem Tod des Beauftragten erlischt. Mit dem Erlöschen dieses Grundverhältnisses erlischt aber auch die dem Bevollmächtigten erteilte Vollmacht.

Ist die Vollmacht fortgeschritten?

Im Zweifel besteht nach den §§ 168 S. 1, 672 S. 1 BGB die Vollmacht fort. 2.Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist es, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben vertritt.

Was aus der Vollmacht nach Tod des Bevollmächtigten wird?

Die Frage, was aus der Vollmacht nach Tod des Bevollmächtigten wird, entscheidet sich also danach, was aus dem Auftrags- bzw. dem Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten wird. § 673 BGB trifft hierzu folgende Aussage:

Was ist eine Vollmacht für den Tod?

Vollmacht für den Todesfall (auch: Vollmacht auf den Tod hin, Vollmacht post mortem, ausschliesslich postmortale Vollmacht) Mit dem Tod des Bankkunden beginnende Bankvollmacht (= nachher-Vollmacht) Vollmacht mit Wirkung über den Tod des Bevollmächtigten hinaus vererbliche Vollmacht (vgl. OR 35), selten, in speziellen Fällen.

Was steht hinter der Vollmacht?

Hinter der Vollmacht steht in aller Regel ein Auftrag an den Bevollmächtigten, eine bestimmte Angelegenheit im Interesse des Vollmachtgebers unentgeltlich zu erledigen, § 662 BGB. Alternativ kommt auch ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag als Grund für die Bevollmächtigung in Frage, § 675 BGB.

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