Kann der Testamentsvollstrecker Grundstücke verkaufen?
Ein Testamentsvollstrecker darf allein eine im Nachlass befindliche Immobilie verkaufen. Während der Testamentsvollstreckung darf sogar nur der Testamentsvollstrecker eine Immobilie aus dem Nachlass verkaufen. Die Erben dürfen dies nicht, solange die Testamentsvollstreckung besteht.
Wie kann man die gesetzliche Erbfolge umgehen?
Um die gesetzliche Erbfolge im Erbfall zu umgehen, kann ein testierfähiger Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. In diesen legt er fest, wem sein Vermögen nach seinem Tod vermacht wird. Existiert ein solcher letzter Wille, ist dieser zwingend einzuhalten und setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.
Kann der Erbschein zum Eröffnungstermin ersetzt werden?
Sogar der Erbschein kann durch die gemeinsame Vorlage der beglaubigte Testamentsabschrift und des Eröffnungsprotokolls ersetzt werden. Ein persönliches Erscheinen zum Eröffnungstermin ist aber keine Pflicht. Bei Abwesenheit informiert das Nachlassgericht den Erben schriftlich über den Teil des Testaments, der ihn betrifft.
Wie kann man eine Auseinandersetzung durch Testamentsvollstrecker übernehmen?
Die Auseinandersetzung kann beispielsweise durch ein Testamentsvollstrecker übernehmen oder das Nachlassgericht. Wenn ein Haus Teil des Nachlasses ist und der Erblasser dieses im Testament keinem einzelnen Erben (Alleinerben) zugesprochen hat, so stellt sich die Frage, wie das Haus unter der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden soll?
Ist es sinnvoll ein gesetzlicher Erbe zu erstellen?
Es zu erstellen, ist immer dann sinnvoll, wenn ein gesetzlicher Erbe enterbt wurde, da dieser meist seinen gesetzlich zustehenden Pflichtteil verlangt, der Verdacht besteht, dass das Erbe verschuldet ist. Beantragt ein Gläubiger die Errichtung eines Verzeichnisses, kann ein Nachlassgericht dies auch amtlich anordnen.