Welche Schenkungsteuerstelle ist zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes oder der Schenker zurzeit der Ausführung der Schenkung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Was meldet die Bank im Todesfall dem Finanzamt?
Banken und andere Geldinstitute sind verpflichtet, dem Finanzamt beim Tod ihres Kunden unaufgefordert den Stand der Konten und des Wertpapierdepots zum Todestag mitzuteilen, sofern ein Betrag von EUR 1250,00 überschritten wird (§ 33 ErbStG).
Wann meldet sich Finanzamt wegen Schenkungssteuer?
Der gesetzlichen Anzeigepflicht unterliegt der Erwerber – bei Schenkungen auch der Schenker, § 30 Absatz 1 ErbStG. Der Erwerb muss innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensanfall dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich angezeigt werden.
Wie kann man von einer Erbschaft erfahren?
Von einer Erbschaft kann man auf verschiedene Weise erfahren. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, dann reicht bereits die Nachricht vom Ableben des Erblassers zur Begründung der Erbenstellung. Ist man gesetzlicher Erbe, dann wird man in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt,…
Wie steht die Aufklärung der Erbschaft für den Erben?
Bei der Aufklärung der Erbschaft steht für den Erben die Erkenntnis über die Tatsache im Mittelpunkt, dass er selber aktiv werden muss, um die Vermögenswerte, die zur Erbschaft gehören, festzustellen. Der Erbe erhält in dieser Frage insbesondere keine Unterstützung von staatlicher Seite.
Ist kein Erbe zur Annahme der Erbschaft verpflichtet?
Andererseits ist kein Erbe zur Annahme der Erbschaft verpflichtet. Das heißt: Im Erbfall entscheiden Sie selbst, ob Sie das Erbe ausschlagen oder annehmen. Nur haben Sie für diese Entscheidung nicht allzu viel Zeit.
Wie wird die Siegelung der Erbschaft angeordnet?
Die Siegelung der Erbschaft wird in den Fällen angeordnet, für die das kantonale Recht sie vorsieht (ZGB 552). ein Erbe zu bevormunden ist oder unter Vormundschaft steht (ZGB 553 I Ziff.