Wann muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Zwingend ist eine notarielle Vollmacht im Zusammenhang mit Grundstückverträgen. Meist jedoch genügt ein privatschriftliches Dokument. Allerdings ist die notarielle Form ratsam, vor allem wenn der Vollmachtgeber hochbetagt ist oder wenn aus anderen Gründen Anlass besteht, seine geistige Gesundheit in Zweifel zu ziehen.
Was muss notariell beglaubigt werden?
Eine notarielle Beglaubigung kann beispielsweise für Erklärungen an das Grundbuchamt, für private Verträge, Zeugnisse, Erbschaftsdokumente oder für Vollmachten zur Grundstücksverwertung gefordert werden. Andere notariell beglaubigte Vollmachten sind in der Regel nicht zwingend notwendig.
Wer geht zu einem Notar zur Vollmacht?
Wer zu einem Notar geht, der die Geschäftsfähigkeit beim Ausstellen der Vollmacht bestätigt, vermindert das Risiko, dass Dritte die Vollmacht nicht anerkennen. Eine Vollmacht, bei der nur die Echtheit der Unterschrift durch den Notar bestätigt wird, muss der Betroffene immer im Original vorlegen.
Ist eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig?
so wird in diesen Fällen grundsätzlich eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig. In diesem Fall müssen Sie einen Termin beim Notar vereinbaren und sich die Vollmacht entsprechend beglaubigen lassen. Vielfach bietet der Notar auch an, direkt für Sie eine rechtssichere Vollmacht zu verfassen.
Ist eine Vorsorgevollmacht notariell?
Eine Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich nicht notariell sein und auch nicht beglaubigt sein. In manchen Fällen macht das beglaubigen Sinn, in anderen nicht. Um Immobilien ohne Mitwirkung des Eigentümers zu verkaufen, reicht eine Beglaubigung eines Notars oder der Betreuungsbehörde.
Was ist eine Vollmachtsurkunde?
Eine Vollmacht, bei der nur die Echtheit der Unterschrift durch den Notar bestätigt wird, muss der Betroffene immer im Original vorlegen. Eine beurkundete Vollmacht hingegen bezeugt den gesamten Inhalt der Erklärung. Sie kann vom Bevollmächtigten in einer sogenannten Ausfertigung der Vollmachtsurkunde vorgelegt werden.