Ist eine Witwe Erbberechtigt?
Denn nach der gesetzlichen Erbfolge haben dann die Eltern des Verstorbenen ein Recht auf einen Anteil am Nachlass. Die Witwe oder der Witwer erhält erst dann die ganze Erbschaft, wenn es keine Kinder gibt und die Eltern und Großeltern des Verstorbenen längst nicht mehr leben und auch keine Geschwister vorhanden sind.
Was erbt die Witwe von den Schwiegereltern?
Schwiegerkinder haben kein gesetzliches Erbrecht (und entsprechend auch kein Pflichtteilsrecht). Im Falle des Todes der Schwiegereltern erben sie also nicht – es sei denn sie wurden ausdrücklich im Testament bedacht. Stattdessen erben die Enkelkinder. Schwiegertochter oder Schwiegersohn bleiben außen vor.
Ist die Ehefrau des verstorbenen Sohnes Erbberechtigt?
Haben sie im Grunde sowieso nicht. Denn Schwiegerkinder sind – anders als Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge, also Kinder oder Enkel – laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht erbberechtigt.
Was sind die Pflichtteilberechtigten des Erblassers?
Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist beschränkt auf die nächsten Angehörigen des Erblassers. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel), seine Eltern und sein Ehepartner. Das ist falsch!
Sind die Eltern des Erblassers ebenfalls verstorben?
Sind die Eltern des Erblassers ebenfalls verstorben – was meist der Fall sein dürfte – rücken in der gesetzlichen Erbfolge die Geschwister des Erblassers nach. Wird aber durch ein Testament die gesetzliche Erbfolge aufgehoben, haben diese keine Ansprüche mehr – auch nicht auf einen Pflichtteil,…
Sind die Kinder des Erblassers bereits verstorben?
Sind die Kinder des Erblassers bereits verstorben, erben die Enkelkinder. Bei mehreren Enkelkindern erben diese wiederum anteilig. Ist ein Kind von mehreren Kindern bereits verstorben, geht der Erbanspruch dieses Kindes auf die Enkelkinder über. Nichteheliche Kinder, die nach dem 1.
Was ist das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Partners?
Nach gesetzlichem Erbrecht des Ehegatten oder Lebenspartners erbt der überlebende Partner neben den Kindern immer ein Viertel des Nachlasses – auch wenn nur ein Kind vorhanden ist. Sind außer ihm nur Verwandte der zweiten Ordnung aufzufinden, erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte.