Ist es möglich eine Marke in den USA anzumelden?
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, um eine Marke in den USA anzumelden. Diese lassen sich als internationale oder US-Markenanmeldung klassifizieren. Die internationale Markenanmeldung verläuft über die WIPO (World Intellectual Property Organization) nach dem sog.
Wie entscheiden ausländische Unternehmen sich für eine Markenanmeldung in den USA?
Entscheiden sich ausländische Unternehmen dabei für eine direkte Markenanmeldung in den USA müssen sie seit dem 03.08.2019 zwingend einen U.S.-licensed Attorney at Law mit der Markenanmeldung betrauen.
Warum sagt man richtig in den USA?
Die Antwort auf diese Frage ist recht leicht zu beantworten, denn man sagt richtig “in den USA”. Als Hilfestellung können Sie sich immer sagen, dass es in den Vereinigten Staaten von Amerika heißt und abgekürzt somit in den USA. Zum Einen heißt es, wie bereits oben angegeben, die Vereinigten Staaten von Amerika, somit ist, “in den” richtig.
Welche sind die Gründe für eine nationale Markenanmeldung?
Welche das sind, lesen Sie in unserem Infoblatt Gute Gründe für eine nationale Markenanmeldung. Die „Unionsmarke“ ermöglicht einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante ist für die Eintragung zuständig.
Ist es problemlos mit Geschenken nach Amerika zu versenden?
In der Regel ist es problemlos, wenn Sie ein Päckchen oder ein Paket nach Amerika versenden möchten. Grundsätzlich müssen Sie dabei jedoch auf eine gut leserliche Kennzeichnung achten und dürfen bei Geschenken den jeweiligen Höchstwert nicht überschreiten,…
Wann kann eine internationale Markenanmeldung gezahlt werden?
Im Voraus kann eine Verlängerungsgebühr frühestens sechs Monate vor Beginn der jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden. Für eine internationale Markenanmeldung sind neben den internationalen Gebühren der WIPO auch nationale Gebühren an das DPMA zu zahlen.
Wie lange bleibt der Schutz der IR-Marke bestehen?
Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen benannten Ländern bestehen. Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt zehn Jahre. Sie kann beliebig oft verlängert werden. Den Antrag auf internationale Registrierung Ihrer Marke können Sie auch elektronisch und signaturfrei beim DPMA einreichen: