Wie geht der deutsche Gesetzgeber auf das Erbrecht ein?

Wie geht der deutsche Gesetzgeber auf das Erbrecht ein?

Der deutsche Gesetzgeber geht im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches intensiv auf das Erbrecht ein und ermöglicht es künftigen Erblassern, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten. Aber nur die wenigsten Menschen machen tatsächlich hiervon Gebrauch und hinterlassen beispielsweise ein Testament, in dem sie ihren Nachlass regeln.

Welche Motive liegen bei der Benennung der Erben in einem Testament zugrunde?

Wenn ein Erblasser in einem Testament seine Erben benennt, dann liegen dieser Entscheidung in aller Regel durchaus nachvollziehbare Motive zugrunde. Bei der Mehrzahl der Erblasser steht bei der Benennung der Erben im Testament der Wunsch im Vordergrund, nahe Verwandte oder den Ehepartner wirtschaftlich abzusichern und zu versorgen.

Was bedeutet das für Kinder und andere gesetzliche Erben?

Das bedeutet, Kinder oder andere gesetzliche Erben, haben diesen höheren Anspruch auf das Erbe, wenn sie weiterhin arbeiten und den Erblasser nebenher pflegen. Eine Pflegekraft, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge steht, hat diesen Anspruch nicht. (Kinder können also Pflegegeld erhalten, wenn sie ihre Eltern pflegen.

Welche Informationen haben Pflichtteilsberechtigten zum Erbrecht?

weitere Informationen zum Erbrecht – Hat der Erblasser zu Lebzeiten seinen Nachlass verschenkt, können die Pflichtteilsberechtigten verlangen, dass die Geschenke der letzten zehn Jahre dem Nachlass hinzugerechnet werden. – Ein Pflichtteilsberechtiger hat Anspruch auf Auskunft vom Erben über die Höhe der Erbschaft.

Wann kommen gesetzliche Erben in Betracht?

Als gesetzliche Erben kommen zunächst die Kinder, Enkelkinder und Urenkelkinder des Erblassers in Betracht. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls ein Kind vorhanden, dann erbt dieses Kind das Vermögen des Erblassers alleine.

Hat der Verstorbene 1 Ehegattin und 2 Kinder?

Hinterlässt der Verstorbene 1 Ehegattin und 2 Kinder, so erbt die Ehefrau 1/3 und die Kinder auch jeweils 1/3 des Erbes. Hat der Verstorbene 1 Ehegattin und 4 Kinder, so erbt die Ehefrau 1/3 und die Kinder jeweils 1/6 des Nachlasses.

Wann kommen die Eltern und Geschwister als gesetzliche Erben in Betracht?

Die Eltern und Geschwister des Erblassers kommen als gesetzliche Erben nur dann in Betracht, wenn keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) vorhanden sind. Leben die Eltern zum Zeitpunkt des Erbfalls noch, dann erben sie alleine und zu gleichen Teilen, § 1925 Abs. 2 BGB.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist die standardmäßige Regelung, die in den meisten Fällen zum Tragen kommt, in denen kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Die möglichen Erben werden zu diesem Zweck in sogenannte Ordnungen eingeteilt, nach denen sie erben können.

Wann muss die Hälfte der Erbschaft herausgegeben werden?

Erst ab der Wohlverhaltensphase, muss nur noch die Hälfte der Erbschaft herausgegeben werden. (Es muss also immer daran gedacht werden, dass bei Ausschlagung der Erbschaft, die nächsten Abkömmlinge oder Verwandten erben und somit auch Schulden erben können.

Ist die Suche nach potenziellen Erben nicht hinterlegt?

Auch aktuelle Adressen potenzieller Erben seien meist nicht hinterlegt. Dann setze das Gericht einen Nachlasspfleger ein, der die Suche nach den Erben veranlasst. Allerdings, so räumt der Rechtspfleger ein, wägt er ab, ob sich das lohnt.

Was sind die Abkömmlinge des Erblassers?

Neben dem Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner haben, §§ 1924 ff. BGB zufolge, die Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers Vorrang. In vielen Fällen entspricht diese Aufteilung ohnehin den Vorstellungen des Erblassers, so dass eine gewillkürte Erbfolge überhaupt nicht erforderlich ist.

Wer hat keine Verwandten?

Wer keine Verwandten hat, sollte sich grundsätzlich besonders sorgsam um seine Nachlassregelung kümmern und ein Testament errichten. Auf diese Art und Weise kann man eine Person aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis als Erbe einsetzen oder sein Hab und Gut dem Partner vermachen, sofern keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.

Welche Pflichten trägt der Erblasser für den Erben?

Auch steuerlich gelten für den Erben die gleichen Pflichten wie für den Erblasser. Er muss sogar Steuerschulden vom Erblasser zahlen. Ist nur der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt, trägt er auch allein die gesamte Steuerlast. So muss er auch Erbschaftssteuer alleine zahlen.

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