FAQ

Wann bin ich nicht mehr Familienversichert?

Wann bin ich nicht mehr Familienversichert?

Kinder können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert bleiben, sofern sie noch nicht arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt aufnehmen, verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr.

Kann ich mich bei meinem Freund Familienversichern lassen?

Sie können Ihren Ehe- oder Lebenspartner familienversichern, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen: Sie/Er ist nicht hauptberuflich selbstständig oder als Arbeitnehmer versichert. Sie/Er ist nicht selbst privat versichert oder von der Krankenversicherungspflicht befreit.

Warum sollten sie mit ihrer Krankenversicherung nicht krank werden?

Warten Sie mit Ihrer Krankenversicherung nicht, bis Sie krank werden. Denn dann haben Sie weder Kraft noch Lust, sich mit Ihrem Versicherungsstatus zu beschäftigen. Melden Sie sich bald bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung, der Sie zuletzt angehört haben.

Wie kann eine gesetzliche Krankenversicherung mitversichert werden?

In der Gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder und Ehepartner über eine Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Einige Personengruppen müssen Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung werden. Dazu zählen unter anderem: Die Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist nicht für Jeden möglich.

Wie kann ich die richtige Krankenversicherung finden?

Die richtige Krankenversicherung finden. Zunächst ist wichtig, zu klären, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständig ist oder die private (PKV). Wer zuletzt in der GKV war, gehört dorthin. Wer privat versichert war, zur PKV. Wer unsicher ist, meldet sich besser zuerst bei einer Krankenkasse (GKV) an, die das dann klären sollte.

Warum melden sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse an?

Wer unsicher ist, meldet sich besser zuerst bei einer gesetzlichen Krankenkasse an, die das dann klären sollte. Wenn Sie sich als Noch-nicht-Versicherter bei einer Krankenkasse melden, müssen Sie für jeden Monat zwischen Beginn der Versicherungspflicht und der Anmeldung einen ermäßigten Betrag von weniger als 50 Euro zahlen.

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