FAQ

Wann muss eine Klage begrundet sein?

Wann muss eine Klage begründet sein?

Die Klage ist begründet, wenn der VA rechtwidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt hat, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO.

Wann wird eine Klage nicht zugelassen?

Es kann auch vorkommen, dass beide Parteien teilweise Recht bekommen, also eine Klage nur zum Teil abgewiesen wird. Dies ist nur möglich, wenn eine Partei mit einem Wert von mehr als 600,00 EUR verloren hat oder das Gericht der ersten Instanz die Berufung im Urteil ausdrücklich zulässt.

Kann man ein gerichtlich bestelltes Gutachten verwenden?

Ein gerichtlich bestelltes Gutachten kann das Gericht verwenden, muss es nicht, wenn es auch ohne Dieses eine Entscheidung treffen kann. Ein Privatgutachten als Parteienvortrag hingegen MUSS das Gericht IMMER verwerten. Ist ein gerichtlich bestelltes Gutachten erst in der Welt, ist es schwer, es wieder aus der Welt zu schaffen.

Ist ein gerichtliches Verfahren anhängig?

Ist ein gerichtliches Verfahren anhängig, erhält er ebenfalls eine Einigungsgebühr, nur ergibt sich diese in dem Fall gemäß Nr. 1003 VV RVG. Bei einem Berufungs- oder Revisionsverfahren oder einem Verfahren in Bezug auf die Zulassung eines dieser Rechtsmittel wird dem Rechtsanwalt die Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV RVG gezahlt.

Wann geht die Gerichtsakte an den Sachverständigen?

Danach geht die Gerichtsakte an den vom Gericht bestellten Sachverständigen, der dann häufig einen Ortstermin mit den Parteien abstimmt und danach sein Gutachten schreibt. Das kann dann schon mal ein halbes Jahr oder länger dauern.

Ist das gerichtliche Mahnverfahren eine gute Möglichkeit?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine gute Möglichkeit, an unstrittige Geldforderungen zu kommen. Es eignet sich, bei Viel-zu-spät-Zahlern, die sich davon beeindrucken lassen, dass sie Post vom Gericht bekommen. (Bild © pixabay)

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