FAQ

Kann der Pflichtteil zu Lebzeiten eingefordert werden?

Kann der Pflichtteil zu Lebzeiten eingefordert werden?

Den Pflichtteil zu Lebzeiten durch Pflichtteilsverzicht erlangen. Wird auf diese Weise der Pflichtteil zu Lebzeiten eingefordert, so können sich sowohl Vorteile für den künftigen Erblasser als auch für den eigentlich Pflichtteilsberechtigten ergeben.

Kann man Erben wenn die Eltern noch leben?

Leben noch beide Eltern des Verstorbenen, erben sie zu gleichen Teilen jeweils die Hälfte des Nachlasses. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten an die Stelle des verstorbenen Elternteils dessen Nachkommen – in diesem Fall also die Geschwister des Erblassers und deren Kinder, also Nichten und Neffen.

Wann können Kinder Pflichtteil verlangen?

Der Pflichtteil muss von den Erben oder der Erbengemeinschaft eingefordert werden. Die Frist, um den Pflichtteil einfordern zu können, beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Todes- und Enterbungsfalls; maximal aber 30 Jahre für die Geltendmachung der Ansprüche.

Was ist eine Erbschaft?

Es geht um Emotionen, fehlende Liebe und mangelnde Anerkennung. Jede Erbschaft birgt die Gefahr, dass alte Wunden und lange schwelende Konflikte in der Familie aufbrechen. Der Streit über ein missverständliches Testament oder ein ungleiche Erbteilung vergiftet nicht nur das Verhältnis zwischen den Erben.

Wie geht es mit dem Erbrecht des Kindes vor?

Für das Erbrecht des Kindes kommt es nicht darauf an, ob man als eheliches Kind geboren wurde. Ebenfalls haben Kinder des Verstorbenen aus erster, zweiter oder dritter Ehe das gleiche Erbrecht. Die Regelung der Erbfolge in einem Testament des Verstorbenen geht immer der gesetzlichen Erbfolge vor.

Wie werden die Kinder von den gesetzlichen Erben ausgeschlossen?

Die Kinder werden faktisch also zunächst zugunsten des überlebenden Elternteils vom Erbe ausgeschlossen, aber mit dem Tod des zweiten Elternteils werden sie ohne weitere Verfügung wieder zu den gesetzlichen Erben. Somit können diese Partner nur testamentarisch zu Erben werden.

Wie wird der gesetzliche Erbteil berechnet?

Zur konkreten Berechnung des Pflichtteils muss je nach Familienkonstellation zunächst der gesetzliche Erbteil für Ehepartner, Kinder, Enkel oder Geschwister berechnet werden. Wenn nämlich beispielsweise ein gesetzlicher Erbe auf sein Erbe verzichtet, wird dieser bei der Ermittlung der Quote des Erbteils nicht mitgezählt.

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