Was zahlt mehr ein Erbvertrag oder ein Testament?

Was zählt mehr ein Erbvertrag oder ein Testament?

Dem Grunde nach gilt: Es gibt im Gesetz kein Rangverhältnis zwischen Erbvertrag und Testament. Jeder Erblasser kann seine Erbfolge ebenso gut durch Testament wie durch einen Erbvertrag regeln. Es existiert keine erbrechtliche Anordnung, die exklusiv nur dem Erbvertrag oder nur dem Testament vorbehalten wäre.

Kann ein Erbvertrag einseitig aufgehoben werden?

Eine Widerrufsmöglichkeit wie beim einseitigen oder gemeinschaftlichen Testament gibt es beim Erbvertrag nicht. Eine Lösung vom Erbvertrag bzw. von den vertraglichen Verfügungen kann mit Zustimmung des Vertragspartners durch einen Aufhebungsvertrag erreicht werden.

Können nachlassverbindlichkeiten verjähren?

Ob nun die Haftung der Erben nach BGB oder SGB II Geltung hat: Es gilt laut Erbrecht in beiden Fällen die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist (§§ 195 BGB, 35 Absatz 3 SGB II). Bei einzelnen Nachlassverbindlichkeiten kann allerdings auch eine maximale Verjährungsfrist von 30 Jahren gelten (§ 197 BGB).

Wer ist der Begünstigter einer Zahlung?

Ob Sie selber der oder die Begünstigte sind oder ob Sie das Geld ausgeben, der Empfänger einer Zahlung ist stets als Begünstigter zu sehen. Anhand eines Beispiels lässt sich die Situation besser nachvollziehen: Eine Firma sendet Ihnen eine Rechnung, die Sie begleichen. Das geforderte Geld überweisen Sie an das Unternehmen.

Ist der vermächtnisbegünstigte Rechtsnachfolger?

Der Vermächtnisbegünstigte ist also gerade nicht Rechtsnachfolger, hat also mit dem Nachlass sonst nichts zu tun. Manchmal verfügt der Erblasser allerdings, dass jemand neben seiner Erbenstellung ( siehe oben 1.) ) ein Extra-Vermächtnis haben soll, ein sogenanntes „Vorausvermächtnis“.

Ist ein Verzicht auf das Veröffentlichungsrecht nicht möglich?

Mit Blick auf die o.g. Ausführungen ist auch ein Verzicht auf das Veröffentlichungsrecht nicht möglich. Hat der Urheber von seinem Veröffentlichungsrecht nicht Gebrauch gemacht, steht ihm das sog. Recht auf Inhaltsmitteilung aus § 12 Absatz 2 UrhG zu.

Hat der Begünstigte Anspruch auf das Guthaben?

Der Begünstigte hat den Anspruch auf das Guthaben. Er ist aber weder Erbe noch Vermächtnisnehmer, sondern Vertragsbegünstigter eines Schenkungsvertrages. Er braucht sich nicht einmal an die Erben wenden, sondern bekommt das Geld gleich direkt von der Versicherung oder der Bank außerhalb der ganzen Nachlassabwicklung.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben