Warum Vorbehalt der Nachprüfung?
Bedeutung. Der Vorbehalt der Nachprüfung dient einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren zum Zweck einer ersten Steuerfestsetzung, die ohne umständliche Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen erfolgen und damit eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen ermöglichen soll.
Wann wird der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben?
Ein Steuerbescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergeht, kann jederzeit durch das Finanzamt oder den Steuerpflichtigen geändert werden. Der Vorbehalt der Nachprüfung ist aufzuheben, wenn ein Steuerfall geprüft wurde. Zu einer abschließenden Prüfung kommt es zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung.
Was ist der Zweck der Nachprüfung?
Zweck des Vorbehalts der Nachprüfung. Zweck des Vorbehalts der Nachprüfung ist es, eine schnelle Bearbeitung der Steuererklärungen zu gewährleisten. Die Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen erfolgt erst später (Außenprüfung). Dadurch ist es möglich, Erstattungen oder Steuernachzahlungen schnell abzuwickeln (§ 164 Abgabenordnung).
Welche Bedeutung hat die Unterscheidung beider Vorbehalte?
Zur Unterscheidung beider Vorbehalte kommt der Wortwahl des erklärten Vorbehaltes eine entscheidende Bedeutung zu. Bei der Formulierung „Unter Vorbehalt der Prüfung“ handelt es sich um einen einfachen Vorbehalt, d. h. es soll nur die Wirkung des § 814 BGB ausgeschlossen werden, aber es ist Erfüllung eingetreten.
Was ist unter dem Vorbehalt festgesetzte Steuer?
Die unter dem Vorbehalt festgesetzte Steuer ist Grundlage für das Erhebungsverfahren, wird fällig und kann auch vollstreckt werden. Der Vorbehalt der Nachprüfung hält den gesamten Steuerfall offen. Solange der Vorbehalt wirksam ist, tritt keine materielle Bestandskraft des Steuerbescheides ein,…
Was ist der behördliche Vorbehalt der Nachprüfung?
Die Voraussetzung für die Anordnung eines behördlichen Vorbehalts der Nachprüfung ist, dass die Angaben der Steuererklärung noch nicht abschließend geprüft wurden. Im Fall eines Vorbehalts der Nachprüfung beinhaltet der Steuerbescheid einen entsprechenden Vermerk.