Ist der Ehemann mit einer Förderberechtigten Person verheiratet?
Der Ehemann wäre eigentlich von der Riester-Rente ausgeschlossen. Doch da er mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist, gilt er als mittelbar begünstigt und kann von nun an selbst „riestern“. Beispiel: Eine förderberechtigte Beamtin ist mit einem nicht erwerbstätigen Mann (z.B. Arbeitsloser oder Hausmann) verheiratet.
Welche Möglichkeiten haben Eheleute für ihre Erbfolge?
Welche Möglichkeiten haben Eheleute, ihre Erbfolge zu regeln? Jeder Ehepartner kann für sich alleine ein Testament errichten. Die Eheleute können auch gemeinsam testieren.
Sind beide Ehepartner gesetzlich versicherungspflichtig?
Angenommen, beide Ehepartner sind reguläre Arbeitnehmer. Damit sind beide gesetzlich rentenversicherungspflichtig und förderberechtigt im Rahmen der Riester-Rente. Jeder Partner kann selbständig einen Riester-Vertrag bei einem passenden Anbieter eröffnen und die staatliche Grundzulage sowie etwaige Kinderzulagen uneingeschränkt nutzen.
Welche Ehepartner haben die Zulagenberechtigung?
Nur Ehepartner haben das Privileg, diese Regel legal zu umgehen. All diejenigen, die normalerweise nicht förderberechtigt sind und mit einem unmittelbar begünstigten Riester-Sparer verheiratet sind, erhalten die mittelbare Zulagenberechtigung.
Wie lohnt sich die Riester-Rente für Ehepaare mit Kindern?
Die Riester-Rente lohnt sich für Ehepaare besonders, da der unmittelbare Förderstatus mit dem Ehepartner geteilt werden kann. Als mittelbar Begünstigter muss der Ehepartner verhältnismäßig wenig einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Ehepaare mit Kindern profitieren zusätzlich von der Kinderzulage.
Wie kann die Ehefrau einen Riester-Vertrag abschließen?
Die Ehefrau kann einen Riester-Vertrag abschließen, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt (u. a. Einzahlen von mind. 4 % des Vorjahresbruttogehaltes). Der Ehemann wäre eigentlich von der Riester-Rente ausgeschlossen.