Was ist unerlässlich beim Immobilienkauf für unverheiratete?
Ein Gang zum Notar oder zum Anwalt ist also unerlässlich, wenn Sie beim Hauskauf unverheiratet sind – so unromantisch diese Vorstellung auch sein mag. Um negative Eventualitäten besser einschätzen zu können, haben wir Ihnen im Folgenden einige grundsätzliche Fakten zum Immobilienkauf für Unverheiratete zusammengestellt.
Wie schützen sie den Partner vor dem Verlust seines Hauses?
Eine weitere Möglichkeit, den Partner vor dem Verlust seines Heims zu schützen, ist das alleiniges Wohnrecht auf Lebenszeit. „Das heißt: Zwar erben die Angehörige die Immobilie, der überlebende Partner darf das Haus aber bis zu seinem eigenen Tod bewohnen und bewirtschaften.
Was gilt für unverheiratete Paare?
Für unverheiratete Paare gilt dies nicht. Bei ihnen bleibt das Vermögen beider Partner in der Regel getrennt, auch wenn es zur gemeinsamen Nutzung angeschafft wurde. Sie müssen selbst für Rechtssicherheit sorgen.
Kann man nach einer Trennung im Haus bleiben?
Wer nach einer Trennung im Haus bleiben kann, und ob bzw. wie der andere Partner ausbezahlt wird, ist aber nicht geklärt. Im schlimmsten Fall muss die Immobilie versteigert werden. Unverheiratete sollten zusätzlich zum Kaufvertrag einen Partnerschaftsvertrag und einen Erbvertrag schließen.
Wann gehört das Haus eines unverheirateten Paares zum Grundbuch?
Wenn es keine gesonderten Regelungen gibt, gehört das Haus eines unverheirateten Paares im Falle einer Trennung demjenigen, der im Grundbuch steht. Zwar kann der andere Partner einen so genannten Anspruchsausgleich für gemeinschaftsbezogene Zuwendungen fordern.
Wie kann ich eine Immobilie ohne Trauschein erwerben?
Paare ohne Trauschein können alternativ eine Immobilie über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erwerben. Damit regeln sie Ereignisse wie Heirat, Trennung und Todesfall.
Was können sie als unverheiratete Partner aufstellen?
Vorsorgen können Sie als unverheiratete Partner, indem Sie jeder ein Testament für den jeweils anderen aufstellen. Darin setzen Sie Ihren Partner als Erben ein und räumen ihm ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Vorkaufsrecht für die nicht vererbbaren Pflichtanteile an der Immobilie ein.
Was sollten sie beachten beim gemeinsamen Hauskauf?
Beim gemeinsamen Hauskauf gibt es einige Dinge zu beachten. Ein Partnerschaftsvertrag kann dabei helfen, Situationen zu regeln. Bei Dr. Klein erläutern wir Ihnen, wie man den Hauskauf unverheiratet richtig angeht.
Was bedeutet die Eigentumsrechte bei unverheirateten Paaren?
Bei unverheirateten Paaren bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass die Immobilie dann auch beiden Partnern gemeinsam gehört. Für die Eigentumsrechte ist nämlich nicht entscheidend, wer was zum Erwerb oder zur Errichtung der Immobilie beigetragen hat, sondern alleine wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Wie hoch war der Preis für ein Einfamilienhaus?
Das bot sich auch deshalb an, weil das Haus ohne große Umbauten in zwei abgeschlossene Wohnbereiche geteilt werden konnte. Auch der Preis war attraktiv: Zusammen mussten die Familien 570.000 Euro auf den Tisch legen. „Für ein Einfamilienhaus in dieser Lage hätten wir damals schon knapp 350.000 Euro zahlen müssen“, sagt Schuster.
Was ist das Grundbuch für getrennte Wohneinheiten?
Im Grundbuch wird für jeden Eigentümer ein eigenes Blatt angelegt, wodurch die getrennte Finanzierung ermöglicht wird. Voraussetzung dafür ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass es sich um zwei (oder mehrere) getrennte Wohneinheiten handelt.
Ist es möglich eine Immobilie in der gewünschten Lage zu finden?
Es ist aufwendig, die passende Immobilie in der gewünschten Lage zu finden. Ist dies dann doch geglückt, ist es nicht selten der Kostenfaktor, der einen Strich durch die Rechnung macht. Eine Möglichkeit: Gemeinsam mit Freunden oder Familienmitgliedern nach großen Immobilien umschauen, die sich in separate Wohneinheiten unterteilen lassen.
Wie können beide Partner das Eigentum gemeinsam finanzieren?
Wenn beide Partner das Eigentum gemeinsam finanzieren möchten, sollten sich folglich auch unbedingt beide Partner ins Grundbuch eintragen lassen. Bringen Sie als Unverheiratete unterschiedlich hohes Eigenkapital in den Hauskauf ein, können die Besitzverhältnisse anteilig im Grundbuch angegeben werden.