Wie können Ärzte ihre Patientenakten aufbewahren?
Gemäß § 10 Abs. 4 MBO-Ä müssen Ärzte, die ihre Praxis verkaufen oder aufgeben, sicherstellen, dass die Patientenakten ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Sie können Sie dafür in die Obhut eines anderen Arztes geben, der diese unter Verschluss zu verwahren hat und nur mit Einwilligung des Patienten einsehen oder weitergeben darf.
Wie dürfen Ärzte und Psychotherapeuten auf EPA zugreifen?
Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die ePA zugreifen. Jeder Zugriff wird protokolliert. Patientinnen und Patienten verwalten ihre ePA in der Regel über eine App auf Smartphone oder Tablet, die ihnen ihre Krankenkasse seit 1. Januar 2021 auf Wunsch zur Verfügung stellen muss.
Wie lange muss die Patientenakte aufbewahrt werden?
Sie muss nach Abschluss der Behandlung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Dokumentationspflicht für die Patientenakte ist in § 630f BGB geregelt. Wichtig zu wissen: Von der arztgeführten Patientenakte ist die elektronische Patientenakte, die in der Hoheit des Versicherten liegt, zu unterscheiden.
Wie dokumentiert der Arzt die Patientenakte?
„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW. Daneben kann die Patientenakte auch persönliche Notizen des Arztes über den Patienten enthalten.
Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?
Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.
Was müssen in den Patientenakten dokumentiert werden?
In den Patientenakten müssen die Diagnosen und Verdachtsdiagnosen des Arztes, die Untersuchung und Therapie der Krankheit des Patienten, etwaige Zwischenfälle sowie Warnungen, die dem Patienten erteilt wurden, dokumentiert werden.
Wie dürfen Patientendaten erhoben und genutzt werden?
Darüber hinaus unterliegen sie auch dem Arztgeheimnis. Patientendaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet.