Was ist der Unterschied zwischen Erbteil und Pflichtteil?
Viele Menschen verwechseln den Erbteil mit dem Pflichtteil. Ich möchte den Unterschied daher erst einmal erklären. Erbe ist derjenige, der nach dem Tode des Verstorbenen, wir Juristen nennen den Verstorbenen Erblasser, entweder aufgrund gesetzlicher Erbfolge erbt oder aber durch Testament des Erblassers als Erbe eingesetzt ist.
Wie geht es mit der Eröffnung des Testaments?
Mit der Eröffnung des Testaments weiß man, ob man Erbe geworden ist, ein Vermächtnis bekommt oder vom Erblasser enterbt wurde. Man erfährt durch die Testamentseröffnung von seinen Rechten, aber auch von seinen Pflichten als Erbe. Nach der Testamentseröffnung hat man sechs Wochen Zeit für die Entscheidung, die Erbschaft auszuschlagen.
Wer wird Rechtsnachfolger des Erblassers?
Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers, d. h. er hat dieselben Rechte und Verpflichtungen, die der Erblasser vorher hatte, er bekommt z. B. das Haus des Erblassers, muss die Schulden bezahlen, Verträge abwickeln usw.
Was ist der Wille des Erblassers zum Testament?
Entscheidend ist immer der Wille des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments. Oft muss ein Gericht ein Testament auslegen, um entscheiden zu können, wer Erbe geworden ist und einen Erbschein erhält.
Wie erhält der begünstigte das Vermächtnis?
Der Begünstigte erhält das Vermächtnis nicht unmittelbar mit Eintritt des Erbfalls, sondern lediglich einen Anspruch, den er aktiv vom Erben einfordern muss. Mit einem Vermächtnis können Erblasser einzelne Teile aus ihrem Nachlass herauslösen und an eine bestimmte Person verteilen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Erbschaft und Pflichtteil?
Erbschaft, Vermächtnis und Pflichtteil – Wo liegt der Unterschied? 1 Ein Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers 2 Ein Vermächtnis verschafft dem Vermächtnisnehmer eine Forderung – zumeist gegen den Erben 3 Der Pflichtteil kann gefordert werden, wenn ein naher Familienangehöriger vom Erblasser enterbt wird
Ist der Vermächtnisnehmer Rechtsnachfolger des Erblassers?
Der Vermächtnisnehmer wird nicht Rechtsnachfolger des Erblassers und er muss sich auch nicht um die mit dem Nachlass verbundenen Schulden kümmern. Ein Vermächtnis muss im Testament oder Erbvertrag vom Erblasser angeordnet worden sein. Ohne einen letzten Willen des Erblassers kann es kein Vermächtnis geben.