Wie kann das Vermogen im Trennungszeitpunkt betrachtet werden?

Wie kann das Vermögen im Trennungszeitpunkt betrachtet werden?

Gegebenenfalls kann auch noch das Vermögen im Trennungszeitpunkt betrachtet werden, insbesondere wenn vermutet wird, dass einer der Ehegatten Vermögen hat verschwinden lassen oder Vermögen veruntreut hat, um es dem Zugewinnausgleich zu entziehen.

Welche Vermögensgegenstände gehören zum Vermögen?

Zum Vermögen gehören gemäß § 12 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) alle verwertbaren Vermögensgegenstände – hierzu zählen unter anderem Bargeld, Sparguthaben und Haus- oder Wohnungseigentum. Gibt es Freibeträge für das Vermögen?

Was ist Vermögen bei Hartz-IV-Bezug?

Kurze Zusammenfassung zum Vermögen bei Hartz-IV-Bezug Es besteht nur dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn kein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, mit dem sich der Lebensunterhalt bestreiten ließe. Zum Vermögen gehören gemäß § 12 Abs. Allerdings muss eine Person bzw. eine Bedarfsgemeinschaft nicht sämtliche Vermögenswerte aufbrauchen.

Was ist das pfändbare Vermögen der verschuldeten Person?

Das pfändbare Vermögen der verschuldeten Person wird Insolvenzmasse genannt. Diese wird entweder vom Schuldner selbst oder von einem Insolvenzverwalter verwaltet. Letzterer wird durch das zuständige Insolvenzgericht ernannt.

Warum muss ein Ehegatte Vermögen verwerten?

Grundsätzlich gilt, dass ein Ehegatte auch den Stamm seines Vermögens in Geld verwandeln muss, um davon leben zu können, bevor er von dem anderen Ehegattenunterhalt verlangen kann. Von diesem Grundsatz gibt es drei Ausnahmen. Vermögen muss nicht zu Geld gemacht, also verwerten werden, wenn

Kann man den Tag der Trennung nicht beweisen?

In der Praxis ist es meist das größte Problem, den Tag der Trennung genau zu benennen. Kann man nicht beweisen, an welchem Tag die Trennung statt­ge­funden hat, ist keine Beweis­la­stum­kehrung möglich. Eine Vermögensaus­kunft bezogen auf den Zeitpunkt der Trennung kann man dann ebenfalls nicht verlangen.

Was gilt für Vermögensverwertung?

Grundsätzlich gilt, dass ein Ehegatte auch den Stamm seines Vermögens in Geld verwandeln muss, um davon leben zu können, bevor er von dem anderen Ehegattenunterhalt verlangen kann. Von diesem Grundsatz gibt es drei Ausnahmen. Vermögen muss nicht zu Geld gemacht, also verwerten werden, wenn oder das Vermögen unter dem Schonbetrag liegt.

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