Wie verhindert man Erbschaftssteuer?
Erbschaftssteuer ließen sich umgehen, wenn die künftige Erblasserin die Wohnung zunächst an ihre eigenen Eltern vererbt, die einen Steuerfreibetrag von je 100.000 € geltend machen können. Zusätzlich sollte die Erblasserin testamentarisch bestimmen, dass die Nichte nach dem Tod der Eltern Nacherbin der Immobilie wird.
Wie umgeht man die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Will man also die Erbschaftssteuer umgehen, muss man die vererbte Immobilie zehn Jahre als Hauptwohnsitz ausweisen. Sollte man jedoch nicht dauerhaft in der Immobilie leben können, lohnt es sich je nach Wert der Immobilie einen Zweitwohnsitz zu beantragen.
Wie geht es mit der Erbschaftssteuer umgehen?
Es gibt ganz verschiedene Wege, die Erbschaftssteuer zu umgehen bzw. zu verringern. Neben Freibeträgen sind vor allem Schenkungen zu Lebzeiten eine gute Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Es können sowohl Immobilien als auch Geldsummen verschenkt werden.
Welche Freibeträge sind erbschaftssteuerpflichtig?
Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen, sind die sogenannten Freibeträge, die die Steuerbemessungsgrundlage mindern. Nur wenn ein solcher Freibetrag überschritten wird, sind die übersteigenden Einnahmen erbschaftssteuerpflichtig.
Wie ist die Höhe der entrichtenden Erbschaftssteuer?
Die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer richtet sich hauptsächlich nach zwei Faktoren: Dem Verwandtschaftsgrad, den der Erbe zum Erblasser hat und die Höhe der Erbmasse. Insgesamt werden folgende drei Steuerklassen unterschieden:
Was kann bei der Erbschaftssteuer anfallen?
Erbschaftssteuer kann im Erbfall, Schenkungssteuer bei einer Schenkung (Übertragung zu Lebzeiten ohne Gegenleistung) anfallen. Das deutsche Recht macht bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer grundsätzlich keinen Unterschied.