Wie entscheidet ein Nachlassgericht?

Wie entscheidet ein Nachlassgericht?

Nachlassgericht entscheidet den Streit Am Ende seiner Ermittlungen entscheidet das Nachlassgericht durch Beschluss. Wenn die Erbfolge aber heftig umstritten ist, dann baut das Nachlassgericht im Interesse der unterlegenen Partei und in Anbetracht der Bedeutung des Erbscheins vor.

Können mehrere Personen einen Erbschein beantragen?

Erben mehrere Personen gemeinsam, können sie gemeinsam den Antrag stellen, müssen sie aber nicht. Denn antragsberechtigt ist jeder Erbe. Das Nachlassgericht überprüft die Angaben, auf die der Antragsteller sein Erbrecht stützt. Gibt es ein Testament, prüft das Gericht, ob es formell gültig ist.

Wer entscheidet über Erbschein?

Den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann der Erbe/ die Erbin oder mehrere Erben gemeinsam bei dem zuständigen Nachlassgericht zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen. Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem der Erblasser oder die Erblasserin seinen/ ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Was ist ein Nachlass?

Als Nachlass gilt per Definition im erbrechtlichen Sinn die Summe des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen. Dazu können Vermögensgegenstände wie etwa Immobilien, Schmuck oder Edelsteine gehören, aber auch Barvermögen in Form von Tagesgeldguthaben oder Aktiendepots.

Wie kann man sich mit der Teilung des Nachlasses Zeit lassen?

Grundsätzlich können die Erben sich mit der Teilung des Nachlasses Zeit lassen. Wenn allerdings ein Nachlass Erbe die Teilung fordert, so muss sie auch angegangen werden. Wenn ein Willensvollstrecker mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt ist, so erstellt dieser einen Teilungsvorschlag, den die Erben annehmen oder ablehnen können.

Wie geht der Nachlass auf die Erben über?

Gemäß § 1922 BGB geht der Nachlass als Ganzes auf die Erben über, sie können also nicht bestimmte Vermögensgegenstände auswählen und Schulden ablehnen. Vielfach wird der Nachlass auch als Erbe bezeichnet, was nicht ganz korrekt ist.

Ist ein Willensvollstrecker beauftragt mit der Verwaltung des Nachlasses?

Wenn ein Willensvollstrecker mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt ist, so erstellt dieser einen Teilungsvorschlag, den die Erben annehmen oder ablehnen können. Bei der Realteilung eines Nachlasses einigen sich alle Erben, welche Nachlassgegenstände in wessen Alleineigentum übergehen.

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