Wie verkaufen sie ein Haus von einem verstorbenen Freund?
Wenn Sie ein Haus von einem verstorbenen Freund oder Verwandten geerbt haben, dürfen Sie damit vorgehen, wie Sie wünschen. Eine Option besteht natürlich darin, das Haus zu verkaufen. Dafür ist essenziell, dass Sie zunächst einen Erbschein einholen.
Ist die Bezahlung eventueller Verbindlichkeiten des Verstorbenen möglich?
Die Bezahlung eventueller Verbindlichkeiten des Verstorbenen sind durch den Testamentsvollstrecker zu erledigen; bleibt danach noch ein „positives Erbe“ (= Erbmasse) übrig, wird dieses unter den Erben aufgeteilt. Unter einem „negativem Erbe“ wird ein Nachlass verstanden, der entweder überschuldet oder zahlungsunfähig ist.
Wie kann ich den kontobesitzer ausfindig machen?
Das Institut versucht dann, den Kontobesitzer ausfindig zu machen, in der Regel über Anfragen beim Einwohnermeldeamt oder die Umzugsdatenbank der Deutschen Post. Nach 30 Jahren ohne Kontobewegungen erfolgt ein letzter Versuch. Danach muss das Guthaben ausgebucht werden, so will es das Bilanz- und Steuerrecht.
Hat der Testamentsvollstrecker eine Inventarliste erstellt?
Hat der Testamentsvollstrecker solch eine Inventarliste erstellt, ist es nun seine Aufgabe, das Erbe zu verteilen, wofür eine Anhörung der Erben vonnöten ist. Anhand eines sogenannten Teilungsplans darf der Testamentsvollstrecker bestimmen, welcher Erbe welchen Anteil bekommt – und nur er darf das!
Warum darf das Haus nicht verkauft werden?
„Das Haus darf nicht verkauft werden.“ – Aus der Trickkiste des Erbrechts. Das Haus soll im Familienbesitz bleiben. Mühsam hat man sich ein Haus erarbeitet und dies schön gepflegt. Die repräsentative Erscheinung soll mit dem Familiennamen verbunden bleiben. Wichtig für den Eigentümer ist, dass die Kinder oder Enkelkinder das Haus nicht verkaufen.
Ist es möglich das Haus zu verkaufen?
Eine Option besteht natürlich darin, das Haus zu verkaufen. Dafür ist essenziell, dass Sie zunächst einen Erbschein einholen. Das gilt auch dann, wenn Sie das Haus zunächst behalten möchten. Den Erbschein erhalten Sie beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen.
Ist eine Immobilie als Erbschaft akzeptiert?
Falls eine Immobilie als Erbschaft akzeptiert wird, werden alle daran gekoppelten Belastungen mit geerbt. Manchmal kann es deshalb eine finanzielle Belastung sein, eine Immobilie zu erben. Sie haben nach § 1944 BGB die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Dafür haben Sie sechs Wochen Zeit, sobald Sie Kenntnis von der Erbschaft erlangt haben.
Wie erhalten sie den Erbschein am Wohnort des verstorbenen?
Den Erbschein erhalten Sie beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Sie müssen dafür die Sterbeurkunde und das Testament vorlegen und brauchen auch Ihren Personalausweis. Sobald Sie den Erbschein haben, können Sie sich auch rechtlich ohne Probleme als offizieller Eigentümer der Immobilie ausweisen.
Was ist der Erblassers Vermögensvorteil?
In aller Regel ist dies der Erbe. Welchen Vermögensvorteil der Erblasser einem Vermächtnisnehmer zuwenden will, bleibt dem freien Willen des Erblassers überlassen. Durch ein Vermächtnis kann ein bestimmter Geldbetrag ebenso vermacht werden, wie ein Auto, ein Schmuckstück oder auch ein Aktienpaket.
Wie beantragen sie den Verkauf ihrer Immobilie?
Für den Verkauf gehen Sie dann wie folgt vor: Entscheiden Sie, ob Sie die Unterstützung eines Maklers wünschen. Mithilfe des Maklers oder eines Sachverständigen beantragen Sie eine Verkehrswertbestimmung der Immobilie, auf deren Basis Sie einen Preis veranschlagen. Stellen Sie die Immobilie in einem Exposé ansprechend dar.