FAQ

Wo ist die Gerichtsbarkeit geregelt?

Wo ist die Gerichtsbarkeit geregelt?

Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß § 13 GVG aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht entweder die Zuständigkeit …

Was sind staatliche Gerichte?

Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen, und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.

Ist Verwaltungsgericht ein ordentliches Gericht?

Die Verwaltungsgerichte sind – ebenso wie die für Zivil- und Justizstrafsachen zuständigen ordentlichen Gerichte (Bezirksgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof) – unabhängige Gerichte. Zuständig für das Bundesverwaltungsgericht ist seit 8.

Was ist die Gerichtsbarkeit in der Rechtsprechung?

Die Rechtsprechung findet an Gerichten satt, die in ihrer Gesamtheit als Gerichtsbarkeit bezeichnet werden. Die Gerichtsbarkeit wird unterschieden in eine für alle Arten von Zivil- und Strafprozessen zuständige ordentliche Gerichtsbarkeit und eine sogenannte besondere Gerichtsbarkeit, die nur für spezielle Themenbereiche zuständig ist.

Wie ist eine Gerichtsbarkeit geregelt?

Eine Unterteilung in unterschiedliche Gerichtsbarkeiten ist zunächst in Art.95 Abs.1 GG geregelt. Dort wird zum einen die ordentliche Gerichtsbarkeit genannt. Zum anderen sind hiervon die sog. Fachgerichtsbarkeiten, namentlich die Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zu unterscheiden.

Was ist die Zuständigkeit von Gerichten?

Bei der Zuständigkeit von Gerichten handelt es sich um die Frage, welches Gericht im Einzelfall die Gerichtsbarkeit ausüben muss, in diesem Sinne örtlich, sachlich, funktionell zuständig ist.

Welche Gerichte haben eine ordentliche Gerichtsbarkeit?

Ordentliche Gerichtsbarkeit und zuständige Gerichte. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (Zivilgerichtsbarkeit) und Strafsachen (Strafgerichtsbarkeit). Die zuständigen Gerichte gliedern sich von der ersten bis zur letzten Instanz in: Amtsgericht. Landgericht. Oberlandesgericht. Bundesgerichtshof.

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