Wie hoch sind die Gerichtskosten für einen Scheidungsanwalt?
Folge: Nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG betragen die Kosten für einen Scheidungsanwalt nach einem Gegenstandswert von 10.500 Euro einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer 1.820,70 Euro, während die gesamten Gerichtskosten sich nach dem zugehörigen Gesetzesanhang auf einen Streitwert von 534 Euro belaufen.
Welche Gebühren muss der Rechtsanwalt für die Scheidung bezahlen?
Daher kann der Rechtsanwalt auch 2,5 Gebühren aus 558 Euro, insgesamt 1.395 Euro, fordern. Hinzu kommen die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer von 19%. Haben beide Geschiedenen jeweils einen Rechtsanwalt, muss jeder diese Kosten für die Scheidung an seinen Anwalt bezahlen.
Wie sind die tatsächlichen Kosten bei der Scheidung ermittelt?
Das System zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten bei Scheidung ist dann sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren als auch für Gerichtskosten gleich: Steht der Gegenstandswert bzw. Streitwert (Verfahrenswert) fest, ist die für diesen Wert geltende Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen zu entnehmen.
Welche Kostenarten sind im Scheidungsverfahren zu beachten?
Generell sind folgende Kostenarten im Scheidungsverfahren zu differenzieren: Die Scheidungskosten richten sich u.a. nach dem Einkommen der Eheleute. Die Gebühren für Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Scheidung dürfen die Kosten vom Anwalt also nicht “wie es ihm beliebt” abgerechnet werden.
Welche Gebühren kann der Rechtsanwalt für eine Scheidung verlangen?
Insgesamt errechnet sich daher ein Gegenstandswert für Scheidung und Folgesachen in Höhe von 21.050 Euro (7.250 Euro und 10.800 Euro und 3.000 Euro). Der Rechtsanwalt kann dabei 2,5 Gebühren (also 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr) aus 742 Euro (siehe Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG) verlangen.
Wie können die Scheidungskosten gesenkt werden?
Die Scheidungskosten können insofern mit einer einvernehmlichen Scheidung gesenkt werden, als dass viele Gerichte den Streitwert um 25 Prozent senken können. Dies liegt aber im Ermessen des Gerichts. Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass sich beide Ehepartner einig sind, sich scheiden zu lassen.