Welche Rechte habe ich als Witwe?
Die Hinterbliebenen eines Verstorbenen haben u.a. Ansprüche auf eine Rente und das Erbe des Verstorbenen. Sie haben aber auch die Bestattungspflicht zu erfüllen. Unabhängig von jedem Erbe müssen die Hinterbliebenen die Bestattungskosten tragen.
Kann man als geschiedene auch Witwenrente bekommen?
Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene Sie können trotz Scheidung eine Hinterbliebenenrente bekommen, wenn: Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde. Sie selbst nach der Ehescheidung zu Lebzeiten Ihres früheren Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin nicht wieder geheiratet haben.
Was passiert mit der Witwenrente wenn ich heirate?
Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Deshalb müssen sie ihrem Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung umgehend mitteilen. Eine Hinterbliebenenrente oder Unterhaltsansprüche aus der zweiten Ehe werden dann aber angerechnet.
Ist der Anspruch auf Witwenrente nicht rechtfertigt?
Auch einen Anspruch auf Witwenrente rechtfertigt die wilde Ehe nicht. Scheitert die wilde Ehe, ist der Unterhalt ein zweischneidiges Schwert. Der besserverdienende Partner profitiert davon, dass in diesem Fall häufig keine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ex bestehen.
Was liegt bei der Witwenrente zugrunde?
Denn den Renten der LAK liegt das Versichertenprinzip zugrunde. Der Versicherte zahlt Beiträge und bekommt dafür später eine Leistung. Dies gilt für die Witwenrente aber nicht, weil von der Witwe für diese Rente keine Beiträge gezahlt worden sind. Die Witwenrente hat vielmehr eine Unterhaltsersatzfunktion.
Wie wird die Witwerrente gezahlt?
Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40 % angerechnet. Witwenrente oder Witwerrente wird auf Antrag auch an überlebende Ehegatten gezahlt, die wieder geheiratet haben, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist und sie im Zeitpunkt der Wiederheirat Anspruch auf eine solche Rente hatten.
Wie lange wird eine Witwenrente geleistet?
Heiraten Sie nicht erneut, wird die Zahlung unbefristet geleistet. Kinderzuschläge gibt es nicht. Nach neuem Recht liegt die kleine Witwenrente auch bei 25 Prozent, allerdings wird sie nur noch 24 Monate gezahlt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie nach dieser Übergangszeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.