Wann ist eine Zwangsvollstreckung möglich?
(1) 1Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.
Kann Privatperson Zwangsvollstreckung einleiten?
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Behörden können eine Zwangsvollstreckung gegen Sie einleiten. Der Unterschied zur Zwangsvollstreckung durch einen privaten Gläubiger ist, dass eine Behörde die Maßnahmen direkt einleiten kann. Einen Vollstreckungstitel muss sie zuvor nicht erwirken.
Was kann der Testamentsvollstrecker annehmen oder ablehnen?
Der vom Erblasser benannte Testamentsvollstrecker kann diese Berufung annehmen oder ablehnen. Bei Annahme erhält er vom Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis, das ihm offiziell das Recht einräumt, für den Erblasser im Erbfall tätig zu werden – und das er als Vollmacht vorlegen kann.
Kann der Testamentsvollstrecker beauftragt werden?
Grundsätzlich kann der Erblasser jedoch auch das zuständige Nachlassgericht durch testamentarische Festlegung damit beauftragen, einen Testamentsvollstrecker für die Erbschaft einzusetzen (§ 2200 BGB). Der Testamentsvollstreckervermerk sollte in keinem Testament fehlen!
Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker zum Einsatz?
Zu den Aufgaben vom testamentsvollstrecker zählt auch, die Erben an einen Tisch zu bringen. Ähnlich dem Nachlassverwalter, der vor allem bei fehlendem Testament zum Einsatz kommt, soll der eingesetzte Treuhänder auch die Verwaltung des Nachlasses übernehmen (§ 2205 BGB). Dabei geht die Erbmasse vorübergehend in dessen Besitz ein.
Kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker einsetzen?
Der Erblasser kann darüber hinaus auch einen Dritten bevollmächtigen, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen (§ 2199 BGB). Eine entsprechende Vollmacht muss vor dem zuständigen Nachlassgericht erteilt und beglaubigt werden.