Wann fällt keine grundstückgewinnsteuer an?
Der Steuerfreibetrag beträgt je nach Kanton zwischen 500 CHF (Basel-Stadt) und 13’000 CHF (Luzern). In den Kantonen Thurgau, Tessin, Wallis und Neuenburg sind diejenigen Gewinne steuerbefreit, auf denen die geschuldete Steuer einen bestimmten Frankenbetrag (zwischen 30 CHF und 100 CHF) nicht übersteigt.
Wann muss ich Gewinnsteuer bezahlen?
Die Grundstückgewinnsteuer ist immer dann zu zahlen, wenn Sie als Verkäufer einen Gewinn beim Immobilienverkauf machen. Der Wertgewinn beim Verkauf ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Anlagewert. Steuerpflichtig ist beim Hausverkauf der Verkäufer der Immobilie.
Wer muss die Grundstückgewinnsteuer bezahlen?
Macht ein Eigentümer mit dem Verkauf seiner Liegenschaft einen Gewinn, muss er diesen also versteuern; die beschriebene Grundstückgewinnsteuer wird fällig. Bezahlt der Verkäufer jedoch nicht, hat die Steuerbehörde ein gutes Mittel in der Hand: Sie kann ein gesetzliches Pfandrecht im Grundbuch eintragen.
Wo fällt grundstückgewinnsteuer an?
Bei fast jedem Grundstückverkauf fällt ein Reingewinn an, den der Verkäufer versteuern muss. Die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Je länger ihm das Grundstück gehörte, desto geringer ist die Steuerbelastung. Die Besteuerung steht dem Kanton oder der Gemeinde zu, in dem beziehungsweise der das Grundstück liegt.
Wann wird die handänderungssteuer fällig?
Die Handänderungssteuer wird mit der Anmeldung zum Grundbucheintrag oder der wirtschaftlichen Handänderung fällig, sobald eine Liegenschaft verkauft oder übertragen wird. Die Steuer muss bezahlt oder sichergestellt werden, bevor das Grundeigentum übertragen werden kann.
Wann muss man eigenmietwert bezahlen?
Wer ist vom Eigenmietwert betroffen? Jeder, der Wohneigentum besitzt, ist gegenüber dem Eigenmietwert steuerpflichtig. Vorausgesetzt, er nutzt die Liegenschaft auch tatsächlich selber.
Wann muss ich spekulationssteuer bezahlen?
Pauschal gesagt wird die Spekulationssteuer immer dann fällig, wenn ein Objekt innerhalb von 10 Jahren gewinnbringend weiterverkauft wird. Es gilt dabei das Datum, das auf den jeweiligen Kaufverträgen eingetragen ist.
Welche Steuern fallen beim Grundstückskauf an?
Wenn Sie wissen, in welchem Bundesland Sie Ihr Grundstück erwerben, können Sie die Grunderwerbsteuer errechnen. Die Steuer ist Ländersache und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Dadurch liegen die Preisspannen zwischen 3,5 und 7 Prozent des Kaufpreises, in unserem Fall: der Kosten für das Grundstück.
Wer erhebt die GGST?
2 Abs. 1 Bst. d des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (StHG) schreibt den Kantonen vor, eine Grundstückgewinn- steuer zu erheben.
Was gilt für Gewinne aus einem Grundstücksverkauf?
Grundsätzlich ist jede Art von Einkommen steuerpflichtig. Dies gilt auch für Gewinne aus einem Grundstücksverkauf. Nach den aktuellen Regelungen, die am 31. März 2012 in Kraft getreten sind, fallen auf Gewinne aus einem Grundstückverkauf Steuern in Höhe von 25 Prozent an. Das entspricht dem Steuersatz der Abgeltungssteuer
Wie kann man den Grundstücksverkauf versteuern?
Der Erlös aus dem Verkauf muss versteuert werden und dabei sind verschiedene Varianten möglich. Wenn man ein Grundstück verkauft, müssen Steuern bezahlt werden. Die Steuer für den Grundstücksverkauf hängt dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Welche Steuern werden beim Grundstücksverkauf anfallen?
Steuer beim Grundstücksverkauf. Ein Grundstück soll verkauft werden. Welche Steuern können anfallen? Grundsätzlich ist jede Art von Einkommen steuerpflichtig. Dies gilt auch für Gewinne aus einem Grundstücksverkauf, wenn diese innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Kauf der Immobilie erzielt werden.
Was sollten sie beachten beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen?
Beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen sollten Sie genau darauf achten, wie Sie den Kaufvertrag gestalten – sonst schnappt die Steuerfalle zu! W. enn Sie landwirtschaftliche Flächen verkaufen, müssen Sie den Gewinn innerhalb be stimmter Fristen wieder reinvestieren (siehe Kasten Seite 39).