Wer beerbt ein kinderloses Ehepaar?
Nach der gesetzlichen Erbfolge wird ein Erblasser von seinen Verwandten und von seinem Ehepartner beerbt. Bei kinderlosen Erblasser kommen als gesetzliche Erben vielmehr in erster Linie als so genannten Erben zweiter Ordnung die Eltern des Erblassers und die Abkömmlinge des Erblassers in Betracht.
Wie ist die Erbfolge wenn keine Kinder da sind?
Da kein Erbe erster Ordnung vorhanden ist – der Erblasser hatte keine Kinder –, erben die Erben zweiter Ordnung. Dazu gehören die Eltern und die Geschwister (§ 1925 Abs. 1 BGB). Die Eltern des Erblassers erben nach Linien: Die eine Hälfte des Nachlasses fällt an die Linie der Mutter, die andere an die Linie des Vaters.
Welches Testament für Kinderlose?
Ohne Testament erben die Verwandten neben dem überlebenden Ehegatten. Gibt es kein Testament in dem sich kinderlose Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.
Welche Möglichkeiten haben Eheleute für ihre Erbfolge?
Welche Möglichkeiten haben Eheleute, ihre Erbfolge zu regeln? Jeder Ehepartner kann für sich alleine ein Testament errichten. Die Eheleute können auch gemeinsam testieren.
Wie empfehle ich Ehepartnern ein eigenes Konto führen?
Unabhängig von dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt empfehle ich generell auch Ehepartnern, jeweils noch ein eigenes Konto mit liquiden Mitteln zu führen. In einem Todesfall kann es etwa bei komplizierten Familien- und Erbverhältnissen vorkommen, dass man auf ein gemeinsames Konto unter Umständen während einiger Zeit keinen Zugriff hat.
Ist der Todesfall des Ehepartners garantiert?
So ist auch im Todesfall des einen Ehepartners garantiert, dass man jederzeit und rasch Zugang zu liquiden Mitteln hat. Selbstverständlich können Sie sich dennoch gegenseitig eine Vollmacht auf das Konto geben, sodass Sie während Lebzeiten jederzeit auch gegenseitig Zugriff haben.
Was ist eine wirksame Willenserklärung?
Jeder Vertrag bedarf mindestens einer wirksamen Willenserklärung, ansonsten kann kein Rechtsgeschäft zustande kommen. Die Anzahl der benötigten Willenserklärungen – ob also nur eine Partei ihren Willen zum Ausdruck bringt oder zwei Menschen beteiligt sind – hängt davon ab, ob es sich um ein einseitiges oder ein…