Was heisst klagende Partei?
Die Parteien im Zivilprozess heißen Klägerin/Kläger (klagende Partei) und Beklagte/Beklagter (beklagte Partei). Die beklagte Partei ist diejenige, gegen die die klagende Partei bei Gericht eine Klage einbringt, um gegen die beklagte Partei einen Anspruch bzw. Ansprüche geltend zu machen.
Wann liegt eine klageerweiterung vor?
Zulässige Klageerweiterungen i.S.d. § 264 Nr. 2 ZPO sind beispielsweise die zusätzliche Geltendmachung von Zinsen, die Geltendmachung von Unterhalt für weitere Monate, der Antrag auf Leistung statt auf Feststellung oder unbedingte Verurteilung statt Zug-um-Zug-Leistung. Vgl. Musielak/Voit/Foerste ZPO § 264 Rn.
Wer kann Partei eines Zivilprozesses sein?
Im Zivilprozess kann nur derjenige Partei sein, der nach Maßgabe des § 50 ZPO parteifähig ist. Gemäß § 50 Abs. 1 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Was ist der Unterschied zwischen Kläger und Angeklagter?
Was ist der Unterschied zwischen Kläger und Angeklagter? • Ein Kläger ist die Person, die eine Klage gegen eine andere Person einleitet. • Ein Angeklagter ist die Person, die von der Klägerin verklagt wird. • Ein Angeklagter in einem Strafverfahren ist auch als Angeklagter bekannt.
Was ist der Kläger?
Der Kläger bezieht sich auf eine Person, die ein Gerichtsverfahren oder ein Rechtsverfahren gegen eine andere Person einleitet. So ist es die Klägerin, die die erste Beschwerde oder Klage bei einem Gericht einreicht. In einem solchen Fall bringt der Kläger eine Angelegenheit vor das Gericht, die eine andere Person oder Körperschaft betrifft.
Wer bezieht sich auf einen Kläger?
Der Kläger bezieht sich auf eine Person, die ein Gerichtsverfahren oder ein Rechtsverfahren gegen eine andere Person einleitet.
Was ist ein Angeklagter?
• Ein Kläger ist die Person, die eine Klage gegen eine andere Person einleitet. • Ein Angeklagter ist die Person, die von der Klägerin verklagt wird. • Ein Angeklagter in einem Strafverfahren ist auch als Angeklagter bekannt.