Was ist das Umgangsrecht von Kind und Elternteilen?

Was ist das Umgangsrecht von Kind und Elternteilen?

Das Umgangsrecht ist das Recht von Kind und Elternteilen zum gegenseitigen Umgang miteinander. Das Umgangsrecht ist stets aus der Sicht des Kindeswohls zu interpretieren und zu gestalten. Im Idealfall legen Sie das Umgangsrecht im Hinblick auf Ihre jeweilige Lebenssituation einvernehmlich miteinander fest.

Warum ist die Trennung nicht das Ende der Elternschaft?

Obwohl die Trennung das Ende der Paarbeziehung der Erwachsenen markiert, bedeutet sie noch lange nicht das Ende der Wut, der Trauer und der Enttäuschung. Und vor allem: Die Trennung ist nicht das Ende der Elternschaft. „Kinder, deren Eltern nur noch im Streit verhaftet sind, verlieren am Ende beide Elternteile.

Was ist das Gesetz für Elternteile?

Das Gesetz stellt darauf ab, dass Sie sich als Elternteile im Interesse des Kindeswohls irgendwie einigen und unterstützt Sie gezielt, eine solche Einigung herbeizuführen. Vorab kann es empfehlenswert sein, beim Jugendamt vorstellig zu werden und darum zu bitten, man möge doch vermittelnd eingreifen.

Wie verbleibt das Kind beim betreuenden Elternteil?

Nach der Scheidung verbleibt das Kind beim betreuenden Elternteil. Der nicht betreuende Elternteil hat ein Umgangsrecht. Im Idealfall sprechen sich Eltern nach der Scheidung ab, wie der nicht betreuende Elternteil den Umgang mit dem Kind ausübt.

Wer hat das Recht auf den Umgang mit dem Kind?

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Kommt es zur Scheidung der Eltern, rückt oft erst mit dem Umgangsrecht ins Bewusstsein, welchen Stellenwert der persönliche Umgang mit dem Kind eigentlich hat.

Was ist der tatsächliche Abzugsbetrag für ein Kind?

Die Höhe des tatsächlichen Abzugsbetrages hängt davon ab, in wie vielen Monaten Sie Ihr Kind unterstützen und was es in diesen Monaten verdient. Für jeden Unterstützungsmonat gibt es 667,00 €. Davon wird das Kindeseinkommen aus diesen Monaten abgezogen, wobei es pro Monat einen Freibetrag von 52,00 € hat.

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