Wie hoch ist das Einkommen für die Eltern?
Ausschlaggebend ist lediglich das Einkommen. Etwas anderes ergibt sich, sofern die Eltern eigenes Vermögen besitzen. Zwar gibt es auch hier Schonbeträge, allerdings liegt der Betrag bei 5.000€ pro Person, zusammen dürften die Eltern also lediglich 10.000€ für sich behalten.
Was ist zu versteuerndes Einkommen?
Als zu versteuerndes Einkommen bezeichnet man schließlich den Gewinn abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Bei einer nichtselbstständigen Arbeit ergeben sich die Einkünfte, indem von den Einnahmen (laufende Bruttogehälter und –löhne ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) die Werbungskosten abgezogen werden.
Welche Zahlungen fließen in ihr Einkommen ein?
Die Zahlungen fließen in die Berechnung Ihres durchschnittlichen Einkommens im Laufe des Kalenderjahres ein. Beispiel: Sie verdienen monatlich 3.000 EUR brutto. Im Juli haben Sie 500 EUR brutto Urlaubsgeld bekommen. Zu Weihnachten erhalten Sie brutto 1.000 EUR Weihnachtsgeld.
Was ist unterhaltsrelevantes Einkommen?
In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien wird als unterhaltsrelevantes Einkommen das Jahresbruttoeinkommen einschließlich des Weihnachts- und Urlaubsgeldes definiert. Diese Definition gilt für die Bemessung des Kindesunterhalts und ist genauso Grundlage, um den Trennungs- und nachehelichen Ehegattenunterhalt zu berechnen.
Wie können sie mit den Eltern helfen?
Sprechen Sie in diesem Fall offen mit den Eltern darüber, dass Sie in Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang helfen können oder möchten. Es ist gut möglich, dass die Eltern enttäuscht sind; das werden Sie aushalten müssen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Eltern zu helfen. Suchen Sie gemeinsam mit den Eltern nach Alternativen.
Was sollten sie vor der Kontaktaufnahme mit der elterngeldstelle beachten?
Trotzdem sollten Sie sich vor der Kontaktaufnahme mit der Elterngeldstelle zunächst mit den grundlegenden Regelungen des Elterngeldes vertraut machen. So können Sie die Elterngeldstelle bei Bedarf in der Beurteilung Ihres Elterngeld Antrags „unterstützen“.
Kann kein Kontakt zu den Eltern gezahlt werden?
Auch, wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht oder das Kind enterbt wurde, muss Unterhalt gezahlt werden.