FAQ

Was sind Familienangehorige?

Was sind Familienangehörige?

Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige. Die Qualifizierung der Tätigkeit von Angehörigen erfordert die Zuordnung bzw.

Wie lernen die Familienmitglieder richtig zu lernen?

Um die Familienmitglieder richtig zu lernen, solltest du dir nach den Übungen die Namen noch einmal notieren und deinen eigenen Stammbaum malen! Zuerst solltet ihr den Familienstammbaum fertig ausfüllen (Übung 1). Danach könnt ihr Übungen machen, bei denen ihr die richtigen Familienmitglieder den einzelnen Aufgaben zuordnet (Übung 2 und 3).

Kann die Familienmitglieder nicht für den Unterhalt aufkommen?

Kann die Person, zu welcher Familienmitglieder ziehen wollen, nicht für den Unterhalt aufkommen, wird laut Ausländerrecht die Familienzusammenführung in der Regel verweigert. Dies ist besonders dann der Fall, wenn derjenige Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) bezieht. Allerdings können selten Härtefallentscheidungen getroffen werden.

Ist die Mitarbeit eines Familienmitglieds gesetzlich vorgeschrieben?

Erfolgt die Mitarbeit eines Familienmitglieds im Betrieb auf gesetzlicher Grundlage, liegt kein Arbeitsverhältnis vor. In diesem Fall findet dann Arbeitsrecht keine Anwendung und es besteht keine Sozialversicherungspflicht.

Was ist der Familiennachzug von Unionsbürgern?

Hinweis: Der Familiennachzug der Angehörigen beziehungsweise Lebenspartner von Unionsbürgern richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das heißt, in der Regel können die Angehörigen von Unionsbürgern frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Was ist die Lohnsteuer für Familienangehörige?

Lohnsteuer: Lohnsteuerlich werden nichtselbständig beschäftigte Familienangehörige nicht anders gestellt als die übrigen Arbeitnehmer. Näheres zur steuerlichen Beurteilung von Arbeitsverhältnissen zwischen Angehörigen regeln R 4.8 EStR und H 4.8 EStH.

Wie gebührenfrei ist ein Aufenthalt in familiären Gründen?

Die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab: bis zu einem Jahr: 50 Euro über ein Jahr: 60 Euro

https://www.youtube.com/watch?v=PVBsy-vW94A

Kategorie: FAQ

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