Was versteht man unter ärztlicher Zweitmeinung?
Unter einer ärztlichen Zweitmeinung versteht man die zweite, unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen zweiten Arzt. Die zweite Einschätzung kann sich dabei auf eine Erkrankung oder eine Behandlungsmaßnahme beziehen.
Welche ärztliche Zweitmeinung ist gesetzlich geregelt?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen. Gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung besteht nur bei planbaren Eingriffen (z.B. OP). Welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind ist bisher nicht geregelt, da eine verbindliche Richtlinie auf sich warten lässt.
Ist es möglich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen?
Bei bestimmten Diagnosen hat der Patient das Recht, sich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Besonders dann ist dies anzuraten, wenn es um Zahlungen eines Eigenanteils geht, wie beispielsweise bei einem angedachten Zahnersatz.
Ist das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung sinnvoll?
Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist selbstverständlich nur sinnvoll, wenn der zweite Arzt über große Erfahrung auf dem relevanten Fachgebiet verfügt. Dabei können Patienten abwägen: Vertraut man auf den Tipp, den der behandelnde Arzt gibt?
Wie kann ich eine Zweitmeinung ersetzen?
Die eigene Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Therapie kann jedoch auch eine Zweitmeinung nicht ersetzen. Unterscheiden sich die Ansichten der beiden Ärzte, kann das Patienten durchaus verunsichern. Dann kann es helfen, die unterschiedlichen Behandlungsvorschläge offen mit dem Arzt zu besprechen.
Wie wird die Zweitmeinung mitgeteilt?
Das Ergebnis der Zweitmeinung wird dem Patienten mitgeteilt – auf Wunsch auch dem Arzt, der die Indikation zu dem Eingriff gestellt hat. Falls die Patientin oder der Patient dies möchte, erhält sie oder er auch einen zusammenfassenden schriftlichen Bericht.
Welche Krankenkassen unterstützen die Zweitmeinung?
(©AndreyPopov)Das alte Sprichwort „vier Augen sehen mehr als zwei“ gilt auch für die Zahnmedizin. So haben Patienten gesetzlicher Krankenkassen heute den Anspruch auf eine zahnärztliche Zweitmeinung. Viele Privatversicherer unterstützen die Initiative ebenfalls.