Kann ich für meinen Enkel ein Konto eröffnen?
Großeltern haben prinzipiell zwei Möglichkeiten: Sie können entweder ein Konto oder Depot auf den Namen des Enkels eröffnen oder ein weiteres eigenes Konto oder Depot auf ihren Namen. Der Enkel hat dagegen in der Regel kein reguläres Einkommen und keine weiteren Kapitalerträge, er kann beide Freibeträge nutzen.
Kann ich ein Konto für meine Tochter eröffnen?
Wie eröffne ich ein Konto für mein Kind? Begleiten Sie Ihr Kind einfach zur Filiale Ihrer Bank oder Sparkasse. Als gesetzliche Vertreter Ihres noch minderjährigen Kindes müssen Sie dabei sein, um den Kontoantrag auszufüllen und zu unterschreiben. Bei vielen Sparkassen ist die Kontoeröffnung auch online möglich.
Welche Steuern gibt es bei der Geldanlage für Enkel und Patenkinder?
Bei der Geldanlage für Enkel und Patenkinder kommt auch die Frage nach den Steuern auf. Auf Zinserträge fällt die Kapitalertragssteuer an, die in der Regel, wenn kein Freistellungsauftrag besteht, von der Bank automatisch einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt wird.
Was steht bei der Geldanlage für Kinder oder Enkel im Vordergrund?
Sicherheit steht bei der Geldanlage für Kinder oder Enkel meist im Vordergrund. Ein Banksparplan ist daher oft das naheliegende, zumal schon mit sehr kleinen Beträgen, etwa zehn Euro monatlich, regelmäßig gespart werden kann. Die Verzinsung ist allerdings variabel und derzeit extrem niedrig.
Sind die Großeltern oder Paten die Inhaber des Kontos?
Beim Vertrag zugunsten Dritter bleiben die Großeltern oder Paten die Inhaber des Kontos und müssen daher ihren eigenen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Gerade wenn noch weitere Sparkonten bei unterschiedlichen Banken bestehen, ist für jedes Konto ein separater Freistellungsauftrag zu stellen.
Wie kann ich das Tagesgeldkonto für die Großeltern vereinbaren?
Beim Tagesgeld Sparen für Kinder z.B. über die Consorsbank kann das Überweisen von beliebigen Konten erfolgen. Das Tagesgeldkonto hat eine eigene IBAN. Mit Regionalbanken oder Sparkassen lässt sich ebenfalls mit Zustimmung der bevollmächtigten Eltern als Einzahlungskonto das Girokonto der Großeltern vereinbaren.