Was könnte mit der Erbschaft dazu führen?
Schlimmstenfalls könnte sie sogar dazu führen, dass Erben selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der Grund: Mit der Erbschaft übernehmen die Erben sämtliche Rechte und Pflichten – und dazu gehört auch das Tilgen von Krediten, die der Erblasser noch nicht zurückgezahlt hat. Hierfür müssen Erben mit ihrem gesamten Vermögen geradestehen.
Warum muss man eine Erbschaft ausschlagen?
Kein Erbe muss eine Erbschaft ausschlagen. Nimmt man allerdings eine überschuldete Erbschaft an, dann erbt man auch die Schulden des Verstorbenen und muss diese Schulden auch grundsätzlich mit eigenen Mitteln zurückzahlen.
Wie muss man sich als Erbe und Rechtsnachfolger des Erblassers geltend machen?
Man muss sich als Erbe und Rechtsnachfolger des Erblassers nach Annahme der Erbschaft also dem Grunde nach sowohl um die Verbindlichkeiten kümmern, die unmittelbar nach dem Erbfall an den Erben herangetragen werden als auch um solche, die erst Monate oder sogar Jahre nach dem Ableben des Erblassers gegen den Erben geltend gemacht werden.
Was kann man mit dem Stichwort „ Erbschaft “ verbinden?
Mit dem Stichwort „ Erbschaft “ verbinden die meisten Menschen – abgesehen von der Trauer um den Verstorbenen – etwas Positives: Nämlich einen mehr oder weniger großes Vermögen, das der Erblasser ihnen zugedacht hat. Allerdings kann eine Erbschaft sich unterm Strich auch als Belastung erweisen.
Welche Kosten gehen mit der Erbschaft einer Immobilie einher?
Mit der Erbschaft einer Immobilie gehen auch Kosten einher – allerdings nicht in jedem Fall. Hinterbliebene, die ein Haus erben, müssen beispielsweise Kosten für die laufende Gartenpflege berücksichtigen, sofern sie diese Arbeiten nicht selber übernehmen wollen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für eine Immobilie?
Für eine Immobilie kann aufgrund ihres hohen Werts – der in der Regel mindestens sechsstelligen Bereich liegt – eine mitunter hohe Erbschaftssteuer anfallen. Wie hoch diese ist, hängt zum einen vom Verkehrswert der Immobilie ab und zum anderen vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen.