Kann KESB Kinder wegnehmen?
Ganz selten kommt es vor, dass alle anderen Kindesschutz-Massnahmen nicht helfen. Dann kann die KESB den Eltern das Sorgerecht für das Kind wegnehmen. Die KESB kann diese Kindesschutz-Massnahme zum Beispiel dann beschliessen, wenn die Eltern nie da sind und sich nicht um das Kind kümmern.
Was sind Gründe für kindeswohlgefährdung?
Kindeswohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen der Personensorgeberechtigten oder aber durch das Verhalten Dritter. Sie kann geschehen durch einen Sorgerechtsmissbrauch, durch bewusstes, gezieltes Handeln oder unverschuldetes Versagen.
Wann schaltet sich die KESB ein?
Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe brauchen. Behörden, Ämter und Gerichte sind zur Meldung verpflichtet. Bei der Meldung von Erwachsenen benötigen bestimmte Berufsgruppen (Ärzte etc.)
Was darf die KESB nicht?
Die Kesb wird nur aktiv, wenn der Schutz oder das Wohl einer hilfsbedürftigen Person erheblich gefährdet respektive ohne Unterstützung nicht gesichert ist. Diese Gefährdung des Wohls kann alle Facetten des Lebens betreffen.
Was müssen die Eltern und das Jugendamt beugen?
Die Eltern und das Jugendamt müssen sich der Gerichtsentscheidung beugen. Ist einer der Prozessbeteiligten nicht einverstanden, kann er in die nächste Instanz gehen. Dann prüfen andere Richter den Fall. Eine solche Entscheidung ist von immenser Tragweite, weil sie fast immer massive Auswirkungen für alle Beteiligten hat.
Wie sind die Eltern einverstanden mit der Krise?
Ausnahme: Die Eltern sind einverstanden. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeiter des Jugendamtes also in die Familie und entscheiden, ob das Kind in Obhut genommen werden muss. Anschließend müssen sie das Familiengericht darüber informieren. Stimmen die Eltern nicht zu, was häufig der Fall ist, entscheidet das Gericht.
Kann das Jugendamt ein Kind aus einer Familie nehmen?
Als Exekutive kann das Jugendamt ein Kind sofort aus einer Familie nehmen, muss aber umgehend das Familiengericht einschalten. Ausnahme: Die Eltern sind einverstanden. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeiter des Jugendamtes also in die Familie und entscheiden, ob das Kind in Obhut genommen werden muss.
Wie sind die Eltern für die Betreuung und Pflege ihrer Kinder verantwortlich?
Grundsätzlich sind die Eltern für die Betreuung und Pflege ihrer Kinder selbst verantwortlich. In besonderen Situationen ist der Staat aber berechtigt, in die Familie einzugreifen, um Kinder zu schützen. Dies kann bis zur Herausnahme des Kindes aus der Familie gegen den Willen der Eltern gehen.