Ist der Nachlass mitunter eine finanzielle Belastung?

Ist der Nachlass mitunter eine finanzielle Belastung?

Für Erben kann der Nachlass mitunter eine finanzielle Belastung darstellen, weshalb das Erbrecht mit § 1942 BGB die Möglichkeit vorsieht, das Erbe auszuschlagen. Allerdings gilt hierfür gemäß § 1944 BGB eine sehr kurze Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, bei Auslandsbezug verlängert sie sich auf sechs Monate.

Welche Arten von Nachlassverzeichnissen gibt es?

Arten von Nachlassverzeichnissen Nach § 2314 BGB kann der Nachlass auf 2 Arten verzeichnet werden: im notariellen Nachlassverzeichnis. Beide Verzeichnisse müssen vollständig und korrekt den Nachlass wiedergeben. Das heißt, sie sind inhaltlich identisch – Unterschiede gibt es nur in ihrer Erstellung und Richtigkeitsgewähr.

Was sollten die Erben beachten über den Nachlass?

Erben sollten sich daher gründlich über den Nachlass informieren und dann abwägen, ob sie gegebenenfalls das Erbe ausschlagen. Gemäß § 1922 BGB geht der Nachlass als Ganzes auf die Erben über, sie können also nicht bestimmte Vermögensgegenstände auswählen und Schulden ablehnen.

Was fordert ein Nachlassverzeichnis vom Erben?

Dieses fordert nach der Beantragung üblicherweise ein Nachlassverzeichnis vom Erben – nicht zuletzt, damit es die Kosten für das Erbscheinverfahren ermitteln kann, die vom Nachlasswert abhängig sind. Wird eine minderjährige Person zum Erben, so verwalten bis zur Volljährigkeit die Eltern das erlangte Vermögen.

Was bedeutet Nachlassverbindlichkeiten gegenüber dem Erben?

Hierbei muss beachtet werden, dass die Nachlassverbindlichkeiten Forderungen Dritter gegenüber dem Erben, nicht gegenüber dem Nachlass, darstellen. Das heißt, dass der Erbe unter Umständen Forderungen begleichen muss, die nicht über die Summe des Nachlasses abgedeckt werden.

Was sind die Unterschiede zwischen Nachlass und Erbschaft?

Auch das Gesetz kennt beide Begriffe. In den erbrechtlichen Vorschriften des BGB ist meist von der Erbschaft die Rede, wenn es um die Rechtsstellung des Erben geht, vom Nachlass eher, wenn das auf die Erben übergegangene Vermögen gemeint ist. Von praktischer Relevanz sind etwaige begriffliche Unterschiede zwischen Nachlass und Erbschaft nicht.

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