Wie kann ein ausländisches Urteil in Deutschland vollstreckt werden?
Wissenswertes: Daher kann grundsätzlich ein im Ausland erschaffenes Urteil nicht ohne weiteres in Deutschland vollstreckt werden. Damit ein ausländisches Urteil in Deutschland vollstreckt werden kann, muss es in Deutschland durch deutsche Gerichte für vollstreckbar erklärt werden.
Welche Vorschriften gelten für die Anerkennung ausländischer Urteile in Deutschland?
Mit zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen gibt es in Deutschland verschiedene Vorschriften, die die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile im Inland regeln. Für die Anerkennung von europäischen Urteilen (zum Beispiel polnische oder spanische Titel) greift eine spezielle Europäische Verordnung (EuGVVO).
Was ist ein Urteil in der Rechtssprache?
Mit Urteil wird in der Rechtssprache eine gerichtliche Entscheidung bezeichnet, gegen die in der Regel ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt werden. Dies hat zur Folge, dass die nächsthöhere Instanz über die Sache ihrerseits mit einem Urteil entscheiden muss (sog. Devolutiveffekt). Das Urteil ist stets vom Beschluss zu unterscheiden.
Was ist der wichtigste Teil des Urteils?
Den wohl wichtigsten Teil des Urteils stellt der Tenor bzw. die Urteilsformel dar. In diesem Abschnitt wird über den Rechtsstreit entschieden bzw. dieser enthält den Frei- oder Schuldspruch für den Angeklagten. Im Falle eines Schuldspruches gibt die Urteilsformel auch die angewendeten Vorschriften und die zu erwartende Strafe an.
Ist der ausländische Titel in Deutschland vollstreckbar?
Je nachdem ist der ausländische Titel – soweit er anerkennungsfähig ist – bei Vorlage von Sonderbescheinigungen unmittelbar in Deutschland vollstreckbar, vor der Vollstreckung nur ein „verkürztes“ 2. Klageverfahren in Deutschland durchzuführen oder es bleibt beim ursprünglichen „schwerfälligen“ Verfahren.
Welche Verordnung greift für ein ausländisches Urteil in Deutschland?
Für die Anerkennung von europäischen Urteilen (zum Beispiel polnische oder spanische Titel) greift eine spezielle Europäische Verordnung (EuGVVO). Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen. Wie gehe ich vor, wenn ich ein ausländisches Urteil in Deutschland vollstrecken lassen will?
Wie kann ich eine Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden beantragen?
Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen Es gibt zwei Arten der Beglaubigung, die Legalisation und die Apostille. Legalisation der deutschen Botschaft oder des Konsulats Bei einer Legalisation muss die zuständige Behörde des jeweiligen Staates die dort ausgestellte Urkunde vorbeglaubigen.