Wer ist der Vertragspartner des Versicherers?
Vertragspartner des Versicherers ist immer der Versicherungsnehmer. Oftmals ist der Versicherungsnehmer zugleich auch die Versicherte Person. Dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Die Versicherte Person ist jene, auf deren Leben der Vertrag geschlossen worden ist.
Was gibt es bei Lebensversicherungen ab Vertragsabschluss?
Bei Lebensversicherungen gibt es ein 30-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss: Auf diese Weise können Sie den Vertrag noch einmal revidieren und sind vor Überrumpelung geschützt. Sie möchten die Lebensversicherung frühzeitig auflösen?
Wie kündigen sie einen Versicherungsvertrag?
Erkundigen Sie sich vorher über die Kündigungsmodalitäten, denn eine vorzeitige Kündigung des Vertrags kann teuer kommen. Das Online-Tool „Versicherung kündigen“ zeigt, wie Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen können. Achten Sie bei der Kündigung auf die sogenannten Rückkaufswerte, die in der Polizze angeführt sein müssen.
Wie entfällt der Bezugsrecht im Versicherungsverhältnis?
Mit Eintritt des Versicherungsfalls entfällt die Widerruflichkeit des Bezugsrechts im Deckungsverhältnis. Das bedeutet, dass die Erben des Versicherungsnehmers keine Änderung der Bezugsberechtigung im Vertrag vornehmen können. Diese kann auch nicht widerrufen werden. Damit ist jedoch nicht geklärt, ob die Bezugsberechtigte Person im sog.
Wer ist der Bezugsberechtigte der versicherte Person?
Die versicherte Person oder das versicherte Leben ist derjenige, bei dessen Tod die Versicherungsleistung anfällt. Einen Bezugsberechtigten muss es nicht geben. In diesem Fall fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. Der Versicherungsnehmer kann jedoch auch einen Bezugsberechtigten benennen ( § 159 VVG ).
Was geschieht beim Tod der versicherten Person?
Dieser erhält beim Tod der versicherten Person einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer. Die Versicherungssumme fällt dann nicht in den Nachlass. Im Verhältnis zu den Erben liegt aber regelmäßig eine Schenkung vor. Diese Schenkung löst Pflichtteilsergänzungsansprüche aus.
Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert?
Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert, so besteht eine Überversicherung. Das führt zu einer überhöhten Prämienzahlung an den Versicherer. Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung.
Ist die Versicherungssumme und der Versicherungswert übereinstimmen?
Wenn die Versicherungssumme und der Versicherungswert nicht übereinstimmen, kommt es zu einer Unter- oder Überversicherung. Wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der Versicherungswert, so besteht eine Unterversicherung gemäß § 75 VVG.
Wie besteht der Unterschied zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person?
Worin besteht der Unterschied zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der Versicherten Person (VP) und der Bezugsberechtigten Person? Vertragspartner des Versicherers ist immer der Versicherungsnehmer. Oftmals ist der Versicherungsnehmer zugleich auch die Versicherte Person. Dies ist jedoch nicht zwingend der Fall.