Kann ein geschiedener Elternteil von der Vermogenssorge des Kindes ausschliessen?

Kann ein geschiedener Elternteil von der Vermögenssorge des Kindes ausschließen?

Will ein geschiedener Elternteil den anderen Elternteil von der Vermögenssorge des Kindes ausschließen, muss er diesen Willen in seinem Testament ansatzweise zum Ausdruck bringen. Dies könnte etwa dadurch erfolgen, dass er um Bestellung eines Pflegers oder Verwaltung durch das Jugendamt ersucht.

Was sind die Belange des Elternteils?

In jedem Fall gehören dazu schulische oder berufliche Belange, die persönliche Lebenssituation und die Interessen des Kindes. Auch der aktuelle Gesundheitszustand ist dem Elternteil auf dessen Anforderung mitzuteilen.

Wie wurden die Eltern des Kindes entzogen?

Den Eltern des Kindes wurden wesentliche Teilbereiche des Sorgerechts entzogen und auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen. Der Kindesvater nahm u. a. das Jugendamt auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes in Anspruch. Das Jugendamt verweigerte diese Auskunft.

Ist der Ausschluss des Kindesvaters von der Vertretung der Kinder ausgeschlossen?

Daher ist auch der Kindesvater gesetzlich hier von der Vertretung der Kinder ausgeschlossen. Der Ausschluss des Kindesvaters von der Vertretung des Kindes im beabsichtigten Verfahren erfasst aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts auch die Vertretungsmacht der Kindesmutter:

Was umfasst die elterliche Sorge?

Die elterliche Sorge umfasst neben der Personensorge auch die Vermögenssorge. Dieser Vermögenssorge sei auch nicht aufgrund testamentarischer Anordnung (§ 1638 Abs.1 BGB) ausgeschlossen, befand das OLG Brandenburg.

Sind aus einer geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen?

Sind aus einer geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, kann sich auch eine mittelbare Teilhabe am Nachlass des geschiedenen Ehegatten ergeben, wenn nach dem Tod des einen Ehegatten dessen Vermögen über die Erbfolge auf die gemeinsamen Kinder übergeht und eines der Kinder ohne eigene Nachkommen vor dem geschiedenen Ehegatten verstirbt.

Wann soll das neue Gesetz zur Unterhaltspflicht in Kraft kommen?

Das neue Gesetz zur Unterhaltspflicht soll ab Januar 2020 in Kraft treten. Für die Pflege zuhause, also die Betreuung und Versorgung durch Angehörige, Nachbarn und Freunde leistet die gesetzliche Pflegeversicherung ebenfalls Pflegegeld in Abhängigkeit vom Pflegegrad: Wie kann für dieses finanzielle Risiko am besten vorgesorgt werden?

Wie kann man einen Elternteil von der Vermögensverwaltung ausschließen?

Nach § 1638 Absatz 3 BGB ist es für den Erblasser auch möglich, nur einen Elternteil von der Vermögensverwaltung für das geerbte Vermögen des Minderjährigen auszuschließen. Folgende Formulierung könnte man zum Ausschluss beider Eltern von der Vermögensverwaltung in sein Testament aufnehmen:

Ist ein Elternteil gestorben?

ƒ Ist ein Elternteil gestorben, dem die elterliche Sorge über sein minderjähriges Kind während des Getrenntlebens der Eltern allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Ist die letztwillige Verfügung unstreitig?

Die letztwillige Verfügung enthalte unstreitig keine ausdrückliche Bestimmung, wonach das Vermögensverwaltungsrecht der Mutter beschränkt sein solle. Entgegen der erstinstanzlichen Ansicht ergebe sich eine solche Einschränkung auch nicht im Wege der Auslegung des Testaments.

Ist die Mutter eines nicht ehelichen Kindes ein gemeinschaftliches Kind?

Wenn die Mutter eines nicht ehelichen Kindes heiratet, der Ehemann aber nicht der Vater des Kindes ist, besteht häufig der Wunsch, durch Adoption des Kindes zu einer richtigen Familie zu werden. Durch die sogenannte Stiefkindadoption erhält das Kind nämlich automatisch den Status eines gemeinschaftlichen Kindes.

Was sind die Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern?

Unterschiede bestehen, wenn es um die Vaterschaft geht. Vater eines nichtehelichen Kindes ist nur derjenige, der die Vaterschaft anerkennt oder feststellen lässt. Nicht eheliche Kinder sind den ehelich geborenen inzwischen rechtlich fast gleichgestellt.

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