Wie lange dauert die Veroffentlichung im Bundesanzeiger?

Wie lange dauert die Veröffentlichung im Bundesanzeiger?

Die Veröffentlichung dauert ohne Korrekturlauf in der Regel bis zu zwölf Ausgabe- tage. Nach Rücksendung des Korrekturabzugs an die Schriftleitung muss mit etwa fünf weiteren Werktagen bis zur Veröffentlichung gerechnet werden. Maßgeblich ist der Umfang des eingereichten Manuskripts und der erforderlichen Korrekturen.

Wann muss eine GmbH veröffentlichen?

Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht der GmbH / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses. Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen.

Was wird beim Bundesanzeiger veröffentlicht?

Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers finden Sie die elektronische Veröffentlichung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen des Bundes. Fondsdata ist die zentrale Plattform für Investmentvermögen. Hier haben Sie kostenlos Zugriff auf umfassende Fondsinformationen.

Wie endet eine bestimmte Frist mit dem Ablauf der Frist?

Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist (§ 188 Abs.1 BGB).

Wie wird die Verjährungsfrist berechnet?

Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet (§ 190 BGB). Die Verjährungsfrist bestimmt, dass der Schuldner nach Vollendung der Verjährung berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (z. B. verjähren Entgeltansprüche nach drei Jahren, § 195 BGB).

Wie lange dauert die gesetzliche Frist für die Aufstellung eines Jahresabschlusses?

Die gesetzliche Frist von 5 Monaten für die Aufstellung des Jahresabschlusses und sonstiger Unterlagen der Rechnungslegung einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder eines Vereins kann um bis zu 4 Monate überschritten werden, wenn dem Vertretungsorgan die fristgerechte Aufstellung nicht möglich ist.

Wie lange dauert die Frist für die Einreichung von Jahresabschlüssen?

Dezember 2019 und andere jährlich zu fassende Beschlüsse (zB Entlastung, Gewinnverwendung) können fristenwahrend bis 31. Dezember 2020 (statt bis 31. August) erfolgen. Die vor kurzem verlautbarte 40-tägige Fristverlängerung für die Einreichung von Jahresabschlüssen ( siehe dazu unseren Beitrag vom 30.

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