FAQ

Wann kann ein Vermieter ordentlich kundigen?

Wann kann ein Vermieter ordentlich kündigen?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche, fristgemäße Kündigung durch den Vermieter beträgt grundsätzlich drei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen und gilt dann zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573 c BGB).

Wann kann mein Vermieter mich kündigen?

Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.

Wie schnell kann mich mein Vermieter einfach rausschmeißen?

Zahlt ein Mieter seine Miete nicht oder zu spät, darf der Vermieter kündigen, wenn der Mieter zwei Monate im Rückstand ist. Das gilt als Vertragsverletzung. In diesem Fall ist auch eine fristlose Kündigung erlaubt. Eine vorherige Abmahnung ist nicht notwendig.

Kann der Vermieter schriftlich kündigen?

Der Mieter, der schriftlich kündigen muss, hat dies nur mündlich getan, oder es hat beim Vorliegen einer Familienwohnung nur einer der Ehegatten die Kündigung unterzeichnet. Kündigt der Vermieter, hat er ein vom Kanton genehmigtes Formular zu verwenden, das er, wenn Ehegatten Mieter sind, jedem von ihnen gesondert zustellen muss.

Kann der Vermieter die Kündigungssperrfrist ausschliessen?

Generell lässt sich zunächst Folgendes sagen: Mit Sicherheit ausschliessen kann der Vermieter das Bestehen einer Kündigungssperrfrist im Prinzip nur dann, wenn es in den vergangenen drei Jahren mit dem Mieter keinerlei mündlichen oder schriftlichen Kontakt gab.

Kann der Vermieter eine Einfamilienwohnung kündigen?

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, kann der Vermieter genau wie der Mieter ohne Angabe eines Kündigungsgrundes kündigen und muss kein „berechtigtes Interesse“ an der Wohnung darlegen. Macht der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate.

Ist eine Kündigung durch Vermieter anfechtbar?

Eine ordentliche Kündigung durch Vermieter ist dann anfechtbar, wenn sie missbräuchlich ist und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst ( Art. 271 Abs. 1 OR ). Der (allenfalls erst auf Ersuchen des Mieters) angegebene Kündigungsgrund darf deshalb nicht lediglich ein Vorwand sein.

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