Wie geht ein Nachlassverwalter vor?
Der Nachlassverwalter verwaltet und ordnet ggf. den gesamten Nachlass eines Erblassers, wenn entweder mögliche Gläubiger oder die Erben des Verstorbenen selbst eine Nachlassverwaltung beantragen. Sobald er die Verwaltung des hinterlassenen Vermögens übernimmt, haben Erben keinerlei Verfügungsrecht über den Nachlass.
Wie reiche ich ein Testament beim Nachlassgericht ein?
Rufen Sie beim Amtsgericht an und fragen Sie, ob Sie einen Termin benötigen. Nehmen Sie zum Termin nicht nur Ihr Testament, sondern auch Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde mit. Die Kosten sind unabhängig vom Vermögen des Testierenden. Die Aufbewahrung kostet einmalig 75 Euro.
Wie fülle ich ein Nachlassverzeichnis aus?
Das Nachlassverzeichnis muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Erblasser (vollständiger Name, letzter Wohnsitz, Geburts- und Todestag, bei Verheirateten Angaben zum Güterstand)
- Vollständige Übersicht über Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (inklusive Detailangaben)
- Unterschrift des Erstellers.
Wann wird ein Nachlassverwalter eingeschaltet?
Ein Nachlassverwalter kommt nur zum Einsatz, wenn eine Überschuldung des Nachlasses naheliegt oder wenn er unübersichtlich ist. Besteht die Annahme, dass eine Befriedigung von Verbindlichkeiten durch Erben gefährdet ist, kann ebenfalls ein Nachlassverwalter bestellt werden.
Wo reiche ich ein Testament ein?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 2259 Abs. 1 BGB) ist jeder Mensch verpflichtet, ein Testament, das er findet, unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen, wenn er vom Tod des Erblassers Kenntnis erhält. Zuständig ist das Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen.
Woher bekommt man ein Nachlassverzeichnis?
Wird die Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses von einem Pflichtteilsberechtigten oder einem Nachlassgläubiger ausdrücklich verlangt, muss er einen entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht stellen. Der Erbe selbst kann ein solches Nachlassverzeichnis nicht verlangen.