FAQ

Wer kann gesetzlicher Erbe sein?

Wer kann gesetzlicher Erbe sein?

1. Ordnung (§ 1924 BGB): Kinder des Erblassers und Enkelkinder. 2. Ordnung (§ 1925 BGB): Eltern des Erblassers, Geschwister und Nichten und Neffen, auch geschiedene Elternteile der verstorbenen Person sind Erben zweiter Ordnung.

Wer ist für die Erbenermittlung zuständig?

Für die Erbenermittlung sind zumeist Nachlassgericht oder eingesetzter Nachlasspfleger zuständig. In aller Regel bedarf es hierzu keines gesonderten Antrages durch einen etwaigen Betreuer des Verstorbenen oder bereits bekannter Erben.

Wer kann erbenermittler werden?

Erbenermittler sind meist Juristen oder Historiker Gesetzlich festgelegte Gebührensätze wie für Anwälte und Notare fehlen. Viele Erbenermittler sind Juristen oder Historiker. Im Prinzip kann jedoch jeder den Job ausüben.

Wer zahlt Erbenermittler?

Der Erbenermittler hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung (BGH, Beschluss vom 23.02.2006, III ZR 209/05). Allerdings wird der Erbenermittler den ermittelten Erben nur dann behilflich sein, wenn diese der Zahlung einer Vergütung zustimmen.

Wer muss Erben informieren?

Ein Erbe muss anderen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Nachlassgläubigern Auskunft über den Nachlass erteilen. Dafür muss der Erbe in der Regel ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen. Werden wichtige Auskünfte verweigert, können diese beim zuständigen Nachlassgericht eingeklagt werden.

Wie geht die Erbschaft auf mehrere Erben über?

Geht die Erbschaft auf mehrere Erben über, so spricht man von Miterben. Diese bilden eine Erbengemeinschaft. Erbe kann allerdings nur derjenige werden, der dazu durch Gesetz oder etwa durch Testament oder Erbvertrag dazu bestimmt wurde und erbfähig ist (vgl. § 1923 BGB ).

Was ist mit der Stellung des Erben verbunden?

Mit der Stellung des Erben sind neben Rechten auch umfangreiche Pflichten verbunden. So muss der Erbe in jedem Fall einkalkulieren, dass er nicht nur das komplette Vermögen des Erblassers erhält, sondern auch für alle Schulden haftet, die der Erblasser hinterlassen hat.

Wie tritt der Erbe in die Fußstapfen des Erblassers?

Der Erbe tritt rechtlich und wirtschaftlich gleichsam in die Fußstapfen des Erblassers. Was ehedem dem Erblasser gehörte, geht in der Sekunde des Erbfalls auf den Erben über. Mit der Stellung des Erben sind neben Rechten auch umfangreiche Pflichten verbunden.

Was sind die Regelungen für das Erbrecht?

Betrachtet man das Erbrecht näher, konzentriert es sich vornehmlich auf die Familie. Als Erben gelten demnach in erster Linie der Ehepartner und die Verwandten. Es ist exakt vorgegeben, wer in welcher Reihenfolge erbt und berücksichtigt wird. Diese Regelungen betreffen jedoch nur den Fall, dass kein Testament verfasst wurde.

Kategorie: FAQ

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben