Was tun wenn der Mieter verstorben ist?
Wenn der Verstorbene allein gelebt hat oder keine andere Person den Vertrag übernehmen möchte, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese übernehmen die Wohnung und kommen für mögliche Schönheitsreparaturen, Räumungskosten oder fällige Mietzahlungen aus ihrem Nachlass auf.
Wie endet der Mietvertrag durch den Tod des Mieters?
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass das Mietverhältnis durch den Tod des Mieters nicht endet. Wer den Wohnungsmietvertrag bzw. Hausmietvertrag im Einzelfall übernimmt, hängt von der Lebenssituation des verstorbenen Mieters ab: Bei alleinlebenden Mietern geht der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die Erbberechtigten über.
Was ist außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters?
„Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“ fristgemäß zum tt.mm.jjjj (drei Monate ab Monatsende).
Kann der Vermieter Nachricht geben dass der Mieter verstorben ist?
Todesfall – Dem Vermieter Nachricht, Kenntnis geben, dass der Mieter verstorben ist Das ist auch dann sinnvoll, wenn eine andere Person als Mitmieter im Mietvertrag steht, und der Vertrag fortgesetzt werden soll, oder wenn der Ehegatte oder Lebenspartner mit in der Wohnung gewohnt hat und den Mietvertrag weiterführen will.
Wie werden die Mietverhältnisse des verstorbenen Mieters weitergetragen?
Der Mietvertrag des verstorbenen Mieters muss von den Erben weitergetragen werden. In den Paragraphen 563 und 563a des BGB werden Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und andere Verwandte in absteigender Reihenfolge als berechtigte Personen genannt, die nach dem Tod des Mieters dessen Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter fortsetzen dürfen.