Hat jeder ein Recht auf ein Bankkonto?
Jedem Verbraucher ist es laut § 1 Zahlungskontengesetz (ZKG) erlaubt, ein Basiskonto zu eröffnen. Natürliche Personen, die keine Verbraucher sind, haben keinen Anspruch auf ein solches Konto. Verbraucher müssen nicht volljährig sein, um das Basiskonto zu eröffnen.
Wer hat Anspruch auf Basiskonto?
Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags hat jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende.
Wer darf ein Konto eröffnen?
Grundsätzlich hat jeder volljährige deutsche Staatsbürger das Recht auf ein eigenes Girokonto, unabhängig von der sozialen Stellung und Bonität. Eine gesetzliche Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Banken legen selbst fest, ab welchem Alter sie die Einrichtung eines Girokontos gewähren.
Wer hat das Recht auf ein Konto?
Jeder hat das Recht auf ein Konto. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann ein Konto eröffnen. Dieses Recht haben auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben.
Wann gibt es einen Rechtsanspruch auf ein „Basiskonto“?
Seit 18. September 2016 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ (Basiskonto), für den sich die AK lange und sehr intensiv eingesetzt hat.
Ist das Basiskonto bei einer Filiale kostenlos?
Bei zwei dieser Banken war das Basiskonto bei Abschluss in der Filiale sogar kostenlos. Genutzt werden kann ein Basiskonto in der Regel auf Guthabenbasis, das heißt, die Geldinstitute müssen dem Kunden keinen Dispokredit anbieten. Auch auf eine Kreditkarte haben Kunden keinen Anspruch.
Wann muss die neue Bank das Basiskonto eröffnen?
Wenn eine Bestätigung der alten Bank für die geplante Kontoschließung vorgelegt werden kann, dann muss die neue Bank das Basiskonto eröffnen.